Vorlage - BR-037/2015
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Nutzungsverträge für die, mit Garagen bebauten, Grundstücksteilflächen auf dem Garagenkomplex an der Wiesenstraße zum 31.12.2015 zu kündigen. Die auf dem Grundstück befindlichen Garagen sind zurück zu bauen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz ist Eigentümerin eines 9.677 m² großen Grundstückes an der Wiesenstraße, das mit 138 Garagen bebaut ist. Das Erscheinungsbild des Garagenkomplexes wirkt sich negativ auf das Wohnumfeld in der Wiesen-, See- und Ragöser Straße aus und sollte einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Angesichts der seit Jahren anhaltenden steigenden Nachfrage nach Bauflächen in der Gemeinde, erscheint die Nutzbarmachung dieses Areals für den Eigenheimbau besonders sinnvoll.
Während das Grundstück Eigentum der Gemeinde Britz ist, sind die darauf befindlichen Garagen Eigentum der jeweiligen Nutzer. Die Rechtsverhältnisse zwischen Grundstückseigentümer und Nutzer regelt das Schuldrechtsanpassungsgesetz. Bis zum 31.12.2002 unterlagen die Garagennutzer einem Kündigungsschutz. Seit diesem Zeitpunkt können die Nutzungsverträge nach den allgemeinen Regelungen des BGB beendet werden.
Den Garagennutzern wird Gelegenheit gegeben ihre Garage zurückzubauen. Bei den Garagennutzern, die den Abbruch ihrer Garage nicht selbst vornehmen, erfolgt der Abriss innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung durch ein beauftragtes Unternehmen, wobei der Nutzer zur Hälfte an den Abrisskosten beteiligt wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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