Vorlage - OD-020/2015

 
 
Betreff: Hangsicherung Gartenstraße Oderberg - Mandatsübertragung an die Rechtsanwaltskanzlei Lange & Partner zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen das Planungsbüro BFM
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
20.05.2015 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
28.04.15 Protokoll

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, das Mandat zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen das Planungsbüro BFM der

 

Rechtsanwaltskanzlei Lange & Partner

Rechtsanwälte Dipl.-Ing. Bauwesen

Nürnberger Straße 49

10789 Berlin

 

zu übertragen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Beim Bauvorhaben Hangsicherung Gartenstraße in Oderberg war das Planungsbüro Baugrundinstitut Franke-Meißner Berlin-Brandenburg GmbH (BFM) bauplanend und bauüberwachend für die Stadt Oderberg tätig.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen bestehen Differenzen in Bezug auf die abgerechneten Honoraransprüche der BFM einerseits sowie Gegenansprüche des Amtes bzw. der Stadt wegen Mängeln der Architektenleistungen andererseits.

Insbesondere in Bezug auf die ungeklärte Entwässerungssituation des Hangbereichs, wegen derer bereits Nachbarschaftsklagen anhängig sind, kommen Haftungsansprüche gegenüber der BFM in Betracht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Lange & Partner vertritt die Stadt Oderberg in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) gegen die bauausführende und sodann gekündigte Stump Spezialtiefbau GmbH. Die BFM ist in diesem Verfahren als Streitverkündete beteiligt.

Überdies war die Rechtsanwaltskanzlei Lange & Partner in bislang erfolglose Vergleichsverhandlungen mit der BFM über Honoraransprüche und offene Restleistungen eingebunden.

In Bezug auf etwaig in Bezug kommende Haftungsansprüche gegenüber der BFM wegen der Empfehlung zur Beauftragung des Nachtragsangebotes Nr. 3 der Hoch-Tief-Bau-Imst GmbH (HTB) sowie der im Zuge der Rechnungsprüfung von BFM freigegebenen Vergütungsforderungen zugunsten der HTB wurde die Rechtsanwaltskanzlei Lange & Partner bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 0D-041/2014 vom 12.08.2014 beauftragt.

Weil eine Einigung mit der BFM nicht in Aussicht steht wird empfohlen, die Rechtsanwaltskanzlei Lange & Partner darüber hinaus umfassend für die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Abwehr nicht berechtigter Vergütungsforderungen der BFM sowie die Durchsetzung berechtigter Gegenansprüche aus Haftungssachverhalten zu beauftragen.

Diese Tätigkeit wird nach Aufwand abgerechnet.

 

Am 28.04.2015 fand in der Amtsverwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine Beratung mit den Mitgliedern des Bauausschusses, der Verwaltung und den Rechtsanwälten zu dieser Problematik statt.

Im Ergebnis wurde festgelegt, einen entsprechenden Beschluss zur kommenden Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

Die Mitglieder des Bauausschusses empfehlen einstimmig die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung..

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

nach Aufwand

1220101-80601-0961010

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Martina Krenz

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 28.04.15 Protokoll (36 KB)