Vorlage - OD-021/2015
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg erhebt gegen den Bescheid des Landkreises Barnim vom 17.04.2015 Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Parallel mit der Klage wird ein Antrag nach § 80 V VwGO (Antrag auf aufschiebende Wirkung) beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingereicht. Die Anwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf wird mit der Vertretung der Stadt Oderberg beauftragt.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Der Landkreis Barnim hat mit Schreiben vom 17.04.2015, zugestellt am 24.04.2015, folgende Beanstandung erlassen:
Das o. g. Schreiben des Landkreises ist den Stadtverordneten am 05.05.2015 zugesandt worden.
Es bestehen nunmehr zwei Alternativen, entweder gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zu erheben oder eine Aufhebungssatzung zu erlassen. Die Verwaltung empfiehlt, Klage zu erheben und die Anwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf mit der Vertretung der Stadt Oderberg zu beauftragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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