Vorlage - PS-017/2015

 
 
Betreff: Erneuerung der Regenwasserableitung Gemeinde Parsteinsee, OT Parstein: Regenwassererfassung Bereich Bundesstraße 158
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Parsteinsee Entscheidung
08.06.2015 
Gemeindevertretung Parsteinsee ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt, das Planungsbüro Schure & Thum mit der Weiterführung der erforderlichen Planung, LP 1-4, zu beauftragen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Mit Beschluss PA-12/2012 wurde bereits die Untersuchung des baulichen Zustandes der Regenabwasserleitung vom Pumpwerk bis zur Einleitung in den außerhalb der Ortschaft liegenden Teich beschlossen und durchgeführt. Der Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Schur & Thum GbR erteilt.

Dieser Untersuchungsbericht liegt der Verwaltung vor.

Am 10.03.2014 fand mit der Unteren Wasserbehörde eine Beratung zu dieser Problematik statt.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für das Betreiben der Regenwasserleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Da das in den Entwässerungsgraben am Sportplatz ohne Behandlung eingeleitete Regenwasser dem Pumpwerk zugeleitet wird, wurde festgelegt, dass vor Regenwasserübergabe an das Pumpwerk eine Regenabwasserbehandlung erfolgen muss. Diese ist Voraussetzung zum Erlangen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Am 14.04.2015 wurden in der Verwaltung mit dem Planungsbüro die nächsten Schritte zur weiteren Vorgehensweise besprochen.

Hierzu sind folgende Aufgaben zwingend erforderlich:

-          Regenwassererfassung der B 158

-          Regenwassererfassung des Gehweges

-          Regenwasserbehandlung (Sandfang mit Leichtstoffrückhalt)

-          Zulaufgraben bis Pumpwerk (Sanierung)

-          Entwässerung für den Sportplatz (Sanierung)

-          Vermessung

-          Baugrunduntersuchungen

Dazu ist die Weiterbeauftragung des Planungsbüros erforderlich.

Ein entsprechendes Angebot mit den Leistungsphasen 1-4 in Höhe von 15.000,00 € (brutto) wurde der Verwaltung vorgelegt und auf der Grundlage des bereits geleisteten Auftrages geprüft.

Die Verwaltung empfiehlt das Planungbüro Schure & Thum  mit diesen Leistungen weiter zu beauftragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

15.0000,00€

5410102-90601-0961010

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Martina Krenz

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen