Vorlage - PS-017/2015
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Die Gemeindevertretung Parsteinsee beschließt, das Planungsbüro Schure & Thum mit der Weiterführung der erforderlichen Planung, LP 1-4, zu beauftragen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Mit Beschluss PA-12/2012 wurde bereits die Untersuchung des baulichen Zustandes der Regenabwasserleitung vom Pumpwerk bis zur Einleitung in den außerhalb der Ortschaft liegenden Teich beschlossen und durchgeführt. Der Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Schur & Thum GbR erteilt. Dieser Untersuchungsbericht liegt der Verwaltung vor. Am 10.03.2014 fand mit der Unteren Wasserbehörde eine Beratung zu dieser Problematik statt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass für das Betreiben der Regenwasserleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Da das in den Entwässerungsgraben am Sportplatz ohne Behandlung eingeleitete Regenwasser dem Pumpwerk zugeleitet wird, wurde festgelegt, dass vor Regenwasserübergabe an das Pumpwerk eine Regenabwasserbehandlung erfolgen muss. Diese ist Voraussetzung zum Erlangen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Am 14.04.2015 wurden in der Verwaltung mit dem Planungsbüro die nächsten Schritte zur weiteren Vorgehensweise besprochen. Hierzu sind folgende Aufgaben zwingend erforderlich: - Regenwassererfassung der B 158 - Regenwassererfassung des Gehweges - Regenwasserbehandlung (Sandfang mit Leichtstoffrückhalt) - Zulaufgraben bis Pumpwerk (Sanierung) - Entwässerung für den Sportplatz (Sanierung) - Vermessung - Baugrunduntersuchungen Dazu ist die Weiterbeauftragung des Planungsbüros erforderlich. Ein entsprechendes Angebot mit den Leistungsphasen 1-4 in Höhe von 15.000,00 € (brutto) wurde der Verwaltung vorgelegt und auf der Grundlage des bereits geleisteten Auftrages geprüft. Die Verwaltung empfiehlt das Planungbüro Schure & Thum mit diesen Leistungen weiter zu beauftragen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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