Vorlage - CH-038/2015

 
 
Betreff: Ausschreibung zur Planung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.05.2015 
Gemeindevertretung Chorin    

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die für die geplanten Erneuerungen der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Chorin, erforderlichen Schritte vorbereiten und durchführen zu lassen.

 

Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Ingenieurleistungen nach HOAI bis zur Leistungsphase LP 4 zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros auszuschreiben.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin beabsichtigt die Straßenbeleuchtungsanlagen der Ortsdurchfahrten insbesondere in den Ortsteilen Sandkrug und Serwest zu erneuern. Die einzelnen Lichtpunkte bestehen aus Betonmasten mit Ausleger und Ansatzleuchten mit einer Leistung der Leuchtmittel zwischen 70-125 W, die in den Jahren 1965 – 1975 errichtet wurden. Zum einen ist die Standsicherheit der Masten nach visueller Wahrnehmung und Einschätzung teilweise nicht mehr gegeben. Zum anderen haben die vorhandenen Leuchtmittel auf Grund des Alters der Anlagen einen sehr hohen Stromverbrauch und sind sehr störanfällig. Deshalb sollte aus wirtschaftlichen Gründen eine notwendige Erneuerung oder Umrüstung der Anlagen fachlich von einem geeigneten Planungsbüro geprüft und mit einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnung belegt werden.

 

Eine Erneuerung der Straßenbeleuchtungs-Anlagen hat Vorrang/oberste Priorität in den Ortsteilen:

OT Sandkrug in der „Angermünder Straße“ mit insgesamt 30 Lichtpunkten

OT Serwest in der „Serwester Dorfstraße“ mit insgesamt 37 Lichtpunkten

 

Folgende Verfahrensschritte sind bei der Vorbereitung für eine geplante Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu berücksichtigen:

 

  1. Veröffentlichung / Ausschreibung der Planungsleistung nach Vorgaben der Gemeinde
  2. Auswahl eines geeigneten Planungsbüros mit anschließendem Beschluss über die Vergabe der Planungsleistung
  3. Beauftragung des Planungsbüros zur Variantenuntersuchung, Kostenermittlung, Wirtschaftlichkeitsberechnung (bis LP 4)
  4. Beschluss der Gemeinde zur Umsetzung / Ausführung (Grundsatzbeschluss)
  5. Durchführen von Anliegerversammlungen zur Information der Grundstückseigentümer zu den jeweils geplanten Vorhaben und Mitteilung, über die zu erwartenden Beiträge (grobe Schätzung)

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

Investitions- Nr. I045-15-03

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Beate Gietz

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen