Vorlage - CH-038/2015
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Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die für die geplanten Erneuerungen der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Chorin, erforderlichen Schritte vorbereiten und durchführen zu lassen.
Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Ingenieurleistungen nach HOAI bis zur Leistungsphase LP 4 zur Auswahl eines geeigneten Planungsbüros auszuschreiben.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin beabsichtigt die Straßenbeleuchtungsanlagen der Ortsdurchfahrten insbesondere in den Ortsteilen Sandkrug und Serwest zu erneuern. Die einzelnen Lichtpunkte bestehen aus Betonmasten mit Ausleger und Ansatzleuchten mit einer Leistung der Leuchtmittel zwischen 70-125 W, die in den Jahren 1965 – 1975 errichtet wurden. Zum einen ist die Standsicherheit der Masten nach visueller Wahrnehmung und Einschätzung teilweise nicht mehr gegeben. Zum anderen haben die vorhandenen Leuchtmittel auf Grund des Alters der Anlagen einen sehr hohen Stromverbrauch und sind sehr störanfällig. Deshalb sollte aus wirtschaftlichen Gründen eine notwendige Erneuerung oder Umrüstung der Anlagen fachlich von einem geeigneten Planungsbüro geprüft und mit einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnung belegt werden.
Eine Erneuerung der Straßenbeleuchtungs-Anlagen hat Vorrang/oberste Priorität in den Ortsteilen: OT Sandkrug in der „Angermünder Straße“ mit insgesamt 30 Lichtpunkten OT Serwest in der „Serwester Dorfstraße“ mit insgesamt 37 Lichtpunkten
Folgende Verfahrensschritte sind bei der Vorbereitung für eine geplante Erneuerung der Straßenbeleuchtung zu berücksichtigen:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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