Vorlage - CH-040/2015

 
 
Betreff: Schaffung einer 30 km/h-Zone im Ortsteil Brodowin "Dorf"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.05.2015 
Gemeindevertretung Chorin    

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Schaffung einer Tempo 30 km/h Zone für den Ortsteil Brodowin „Dorf“ (ohne Weißensee) und stellt die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahme in den Haushalt 2016 ein.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

In einer der letzten Gemeindevertretersitzungen wurde angeregt, die Regelgeschwindigkeit im Ortsteil Brodowin „Dorf“ (ohne Weißensee) innerorts von 50 km/h auf 30 km/h herabzusetzen.

Bislang ordnen die Straßenverkehrsbehörden verkehrsberuhigte Bereiche und Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde an.

Die Reduktion der Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h macht sich erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei den innerörtlichen Straßen um eine Betonstraße handelt, welche massive Straßenschäden aufweist. Verkehrssicherheit umfasst nicht nur die Vermeidung von Unfällen, sondern auch die Abwendung von Gefahren (Verkehrskonflikte) und ein gesteigertes Sicherheitsgefühl.

Es muss jedoch festgestellt werden, dass eine Senkung des Schallpegels nach Herabsetzen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit meist nicht wahrnehmbar ist, aber dennoch messbar ist.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.020,00 €

5410101 30601 0822010

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen