Vorlage - AA-030/2015
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Der Amtsausschuss beschließt die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige überörtliche Hilfe bei Brandeinsätzen und Hilfeleistung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Angermünde und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Nach den Vorschriften des Gesetzes über den Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) hat der Träger des Brandschutzes eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.
Mit Sitzungsvorlagen Nr. AA-053/2014 und 003/2015 hat der Amtsausschuss die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Falkenberg-Höhe und des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschlossen. Wie bereits im Amtsausschuss besprochen ist beabsichtigt, weitere Kooperationsvereinbarungen zu schließen. Nunmehr hat sich auch die Stadt Angermünde bereit erklärt in Kooperation mit dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zu treten, um so die Tageseinsatzbereitschaft der Wehren gegenseitig zu stärken.
Nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss und Unterschriftsleistung durch die Vertretungsbefugten gemäß § 57 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind die Alarm- und Ausrückordnungen anzupassen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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