Vorlage - AA-034/2015
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Der Amtsausschuss genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 55.215,23 EUR für die Zahlung des für das Schulgrundstück in Britz, Am Grund 27, zu zahlenden Straßenbaubeitrages.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Straße Am Grund in Britz wurde im Bereich zwischen Schulstraße und Weberstraße auf einer Länge von 334 m grundhaft ausgebaut. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg ist Eigentümer/ Nutzungsberechtigter des Schulgrundstückes Am Grund 27 (Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 665) mit einer Größe von 16.604,00 m². Dieses Grundstück grenzt an den ausgebauten Abschnitt an und ist somit zur Zahlung eines Straßenbaubeitrages in Höhe von 55.215,23 EUR heranzuziehen. Der Betrag, dessen Stundung bei der Gemeinde Britz beantragt wurde, war zum 08.12.2014 fällig. Der Finanzbedarf wurde noch nicht in den Haushaltsplan des Amtes 2015 eingestellt. Daher ist die Zahlung des Ausbaubeitrages erst nach Genehmigung des außerplanmäßigen Aufwandes möglich. Eine Nachtragshaushaltssatzung ist nach § 5, Satz 4. der Haushaltssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für 2015 erst zu erlassen, wenn der Einzelaufwand oder die Einzelauszahlung mehr, als 100.000 EUR beträgt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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