Vorlage - AA-035/2015
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Der Amtsausschuss beschließt, den zu erbringenden Eigenanteil für die Fördermittelbeantragung zur Erarbeitung eines Gutachtens zur Sanierung der Schulsporthalle Oderberg im Bedarfsfall sicher zu stellen.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Sporthalle in der Stadt Oderberg, in der der Schulsport der Grundschule in Oderberg durchgeführt wird, ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Hygienebegehung am 13.05.2014 durch das Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt des Landkreises Barnim ergab, dass erhebliche Bedenken bestehen, diese Sporthalle weiterhin für den Sport zu öffnen. Der Verein Grün-Weiß 90 Oderberg e. V., der seit dem 01.07.2007 Pächter der Anlage ist, ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, die notwendigen Sanierungen vorzunehmen.
Nun haben das Jugendamt des Landkreises und der Kreissportbund finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Verein einen Antrag auf eine Förderung für eine Maßnahme im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von baulichen Maßnahmen, Ausstattung mit Sportgeräten und sporttechnischen Anlagen in Freizeitsportstätten im Landkreis Barnim“ stellt. Die maximale Fördersumme pro Maßnahme beträgt 25 T€. Es ist ein Eigenanteil von 50 % (12.500 €) aufzubringen. Dieser Antrag ist bis spätestens 30.06.2015 für das Förderjahr 2016 zu stellen.
Als sinnvoll wird angesehen, zunächst ein Gutachten erstellen zu lassen, dass den Sanierungsbedarf und die notwendige Reihenfolge der Sanierungsschritte feststellt.
Da zum jetzigen Zeitpunkt das Amt Britz-Chorin-Oderberg Schulträger und damit verantwortlich für den Schulsport ist, wird hiermit vorgeschlagen, dass der zu erbringende Eigenanteil vom Schulträger abgesichert wird. Der Verein selbst kann auch diese finanziellen Mittel nicht aufbringen.
Bei einer Rückübertagung der Aufgabe an die Gemeinden würden auch dergleichen Verpflichtungen an diese übertragen. Davon unabhängig sind für den Schulstandort Oderberg (Schulgebäude, Sporthalle) im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes (Mittelbereich Eberswalde) für die Jahre 2016 und 2017 Fördermittel in Höhe von 400.000 € beantragt worden. Für den Fall, dass der Wettbewerbsbeitrag des Mittelbereiches Eberswalde obsiegt, könnte der Eigenanteil für das Gutachten zu 80 % gefördert werden (10 T€), so dass auf den Schulträger nur noch ein Eigenfinanzierungsanteil von 2.500 € zukommen würde.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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