Vorlage - AA-035/2015

 
 
Betreff: Antrag auf Förderung eines Gutachtens zur Sanierung der Schulsporthalle Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:40.32
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
04.06.2015 
Amtsausschuss geändert beschlossen   

Der Amtsausschuss beschließt, den zu erbringenden Eigenanteil für die Fördermittelbeantragung zur Erarbeitung eines Gutachtens zur Sanierung der Schulsporthalle Oderberg im Bedarfsfall sicher zu stellen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Sporthalle in der Stadt Oderberg, in der der Schulsport der Grundschule in Oderberg durchgeführt wird, ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Die Hygienebegehung am 13.05.2014 durch das Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt des Landkreises Barnim ergab, dass erhebliche Bedenken bestehen, diese Sporthalle weiterhin für den Sport zu öffnen. Der Verein Grün-Weiß 90 Oderberg e. V., der seit dem 01.07.2007 Pächter der Anlage ist, ist aus eigener Kraft nicht in der Lage, die notwendigen Sanierungen vorzunehmen.

 

Nun haben das Jugendamt des Landkreises und der Kreissportbund finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Verein einen Antrag auf eine Förderung für eine Maßnahme im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von baulichen Maßnahmen, Ausstattung mit Sportgeräten und sporttechnischen Anlagen in Freizeitsportstätten im Landkreis Barnim“ stellt. Die maximale Fördersumme pro Maßnahme beträgt 25 T€. Es ist ein Eigenanteil von 50 % (12.500 €) aufzubringen. Dieser Antrag ist bis spätestens 30.06.2015 für das Förderjahr 2016 zu stellen.

 

Als sinnvoll wird angesehen, zunächst ein Gutachten erstellen zu lassen, dass den Sanierungsbedarf und die notwendige Reihenfolge der Sanierungsschritte feststellt.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt das Amt Britz-Chorin-Oderberg Schulträger und damit verantwortlich für den Schulsport ist, wird hiermit vorgeschlagen, dass der zu erbringende Eigenanteil vom Schulträger abgesichert wird. Der Verein selbst kann auch diese finanziellen Mittel nicht aufbringen.

 

Bei einer Rückübertagung der Aufgabe an die Gemeinden würden auch dergleichen Verpflichtungen an diese übertragen. Davon unabhängig sind für den Schulstandort Oderberg (Schulgebäude, Sporthalle) im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbes (Mittelbereich Eberswalde) für die Jahre 2016 und 2017 Fördermittel in Höhe von 400.000 € beantragt worden. Für den Fall, dass der Wettbewerbsbeitrag des Mittelbereiches Eberswalde obsiegt, könnte der Eigenanteil für das Gutachten zu 80 % gefördert werden (10 T€), so dass auf den Schulträger nur noch ein Eigenfinanzierungsanteil von 2.500 € zukommen würde.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

12.500 €

 

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Ist in den Haushalt einzustellen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen