Vorlage - BR-038/2015 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Allgemein
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 7 KitaG hat eine Kindertagesstätte die Aufgabe, eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten.
Das „Wie“ ist im Gesetz nicht näher beschrieben.
Im § 17 (1) KitaG findet sich dann wieder eine auf die Finanzierung der Versorgung bezogene Regelung. Dort steht: „ Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen (Elternbeiträge) sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld).“
Im Praxiskommentar „Kindertagesstätten in Brandenburg“ von D. Diskowski findet man hierzu, dass zusätzlich zu der Beteiligung an den Betriebskosten für das Mittagessen ein Essengeld zu zahlen ist. Nicht die Herstellungskosten sind für dieses Essengeld der Maßstab, sondern der Gegenwert, den die Eltern dadurch einsparen, dass ihre Kinder in der Kindertagesstätte zu Mittag essen.
An einer anderen Stelle im benannten Kommentar wird noch einmal verdeutlicht, dass sich in diesem Zusammenhang die Frage stellt: „…ob die Teilnahme am Mittagessen und die Zahlung des Essengeldes zwingend an die Kindertagesbetreuung gebunden werden kann. Zwar hat die Kita einen Erziehungs-, Bildungs-, Betreuungs-, und Versorgungsauftrag – allerdings kann man aus diesem Auftrag keinen Zwang konstruieren, die angebotene Leistung auch anzunehmen.“
Regelungen in der Gemeinde
In der „Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Britz“ vom 22.02.2010 ist im § 9 geregelt: „Für die tägliche Inanspruchnahme der angebotenen Verpflegung (Mittagessen, Getränke) während der vereinbarten Betreuungszeit wird zusätzlich zur Platzgebühr Essengeld je Anwesenheitstag erhoben…“
Die Gemeinde Britz stützt die Mittagversorgung mit 40 Cent pro Essen. Der Essenanbieter berechnet pro Essen in der Kita Britz 2,45 €, verbleibt ein Essengeld i. H. v. 2,05 € pro Kind und Mahlzeit.
Im Hort erfolgt die Mittagsversorgung über einen anderen Essenanbieter über die Schule. Hier kostet die Mahlzeit 2,38 €. Vom Amt Britz-Chorin-Oderberg werden hiervon 25 Cent getragen.
Für Getränke bekommt jede Kita im Amt BCO entsprechend Beschluss AA-43/2013 inzwischen 50,00 € pro Kind und Jahr bezuschusst.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |