Vorlage - OD-026/2015 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Stadtverordneten bitten um Prüfung, ob sich die Verkaufswagen von Lebensmitteln o.ä. ohne Standgebühren auf dem Marktplatz in Oderberg aufstellen können.
Der Fachdienst Bürgerservice/Ordnung stellt fest, dass die gültige Sondernutzungssatzung vom 23.07.2007, beschlossen am 14.03.2007, keine Gebührenbefreiung für Verkaufswagen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Oderberg vorsieht. Wie bereits den Stadtverordneten mitgeteilt beabsichtigt die Verwaltung die Harmonisierung und Aktualisierung der gemeindlichen Sondernutzungssatzungen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit hier zu regeln, dass auf dem Marktplatz keine Gebühren erhoben werden, dies widerspricht jedoch dem Einnahmesicherungsgrundsatz, der grundlegend für eine Haushaltskonsolidierung ist.
Aus der Erfahrung in anderen Gemeinden des Amtsgebietes fahren die Verkaufswagen eine festgelegte Route in der Woche, um die Bürger auch in kleineren Ortschaften zu versorgen.
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