Vorlage - LI-011/2015 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Gemeindevertreter fordern den Bearbeitungsstand zu der Anzeige von Frau Meike Koch bezüglich der Befahrung der Brodowiner Straße durch Schwerlasttransporte.
Der Fachdienst Bürgerservice/Ordnung stellt nach Überprüfung fest, dass keine rechtliche Handlungsgrundlage für das Amt Britz-Chorin-Oderberg greift. Die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr obliegt der Landespolizei. Der Sachverhalt wurde an Herrn Stöwe (zuständiger Revierpolizist des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Polizeidirektion Ost) übergeben. Er bietet an, am 15.05.2015 die Situation zu begutachten. Hierzu folgte noch keine Rückmeldung.
Bezugnehmend auf eventuelle Sachbeschädigung kann die Gemeindevertretung Liepe, vertreten durch die Amtsverwaltung, Anzeige erstatten. Es wird festgestellt, dass die vorhandenen Fotos der Anzeigenden leere Lastkraftwagen zeigen, welche sogar ein geringeres Gewicht als 7,5 t ausweisen können. Für eine erfolgreiche Durchsetzung solcher Ansprüche sind Beweisfotos und Zeugenaussagen Grundvoraussetzung.
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