Vorlage - NI-036/2015

 
 
Betreff: Vergabe von Bauleistungen - Straßenunterhaltungsmaßnahme Waldstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Niederfinow Entscheidung
18.06.2015 
Gemeindevertretung Niederfinow    

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow beschließt auf Grundlage der Angebotsprüfung und des Vergabevorschlages die Instandsetzung der Fahrbahn-Abgrenzung zwischen dem Radweg und der Fahrbahn in der Waldstraße durch die Firma:

 

M & N Tief- und

Landschaftsbau GmbH

Dorfstraße 1

16248 Parsteinsee OT Lüdersdorf

 

gemäß § 16 VOB/A mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot in Höhe von 18.143,45 € ausführen zu lassen. Die überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 9.143,45 € wird genehmigt.

 

Die Ausführung/Beauftragung erfolgt erst, wenn die Voraussetzungen – baulich oder verkehrsrechtlich geschaffen wurden.

 

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Niederfinow hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 beschlossen, die Ausschreibung für die Instandsetzung der Poller-Abgrenzung zwischen dem Radweg und der Fahrbahn in der Waldstraße aufzuheben und entsprechend den Vorgaben aus der Gemeinde neu auszuschreiben. Das wirtschaftlich günstigste Angebot lag über dem für die Leistung eingestellten finanziellen Rahmen. Das wurde umgesetzt.

 

Für eine Neuausschreibung wurden dann die Vorgaben zur Ausführung der Fahrbahnabgrenzung aus der Gemeinde zum 01.04.15 an die Bauverwaltung übergeben. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit teilte die Bauverwaltung bereits im Vorfeld Ihre Bedenken mehrfach mit. Die Art der Ausführung wurde mit der Gemeinde abgestimmt, auf dessen Grundlage die Ausschreibung erfolgte: 

 

- Anfang: Beginn Radweg vor der Einmündung in die L29

- Ende: bis zur Waldwegkreuzung

- entspricht Gesamtlänge von ca. 750 m

- Material: ungeschälte Eichenstämme, unbehandelt, Stammdurchmesser d = 25 bis 30 cm,

  Einzellängen bis ca. 3,00 m

- in den Kurven sind die Stammenden gegebenenfalls zu kürzen

- Abstand der Stammenden untereinander ca. 1,50 m

- jeder Stamm ist ca. 50 cm von jedem Ende zu durchbohren für je einen Bewehrungsstahl,

  d = 20 mm, Länge = 1,00 m, zusätzlich 1 x in der Mitte

- Arretierung der Stämme gegen Verrutschen durch Einschlagen der vorgenannte

  Stahlenden ins Erdreich (Stahlenden müssen flächenbündig mit Stammoberkante

  eingeschlagen werden), dürfen nicht überstehen

- Stammenden sind mit je einem Reflektor (Katzenauge) am Stammanfang und –ende

  zu versehen

- Entwässerung ist mit Distanzplatten aus Beton sicher zu stellen

 

Im Ergebnis der Prüfung der Randbedingungen muss unabhängig von der Art der Ausführung wiederholt deutlich gemacht werden, dass mit Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsräume zwischen Abgrenzung und Fahrbahn/Radweg der Verkehrsraum für einen Begegnungsverkehr PKW/PKW und erst recht für PKW/LKW erheblich eingeschränkt und streckenweise gar nicht möglich ist. Deshalb muss mit der Erneuerung der Abgrenzung zwingend parallel vorbereitet und umgesetzt werden:

- entweder eine bauliche Veränderung: Fahrspur über die gesamte Streckenlänge entsprechend

Nutzung verbreitern (mind. um ca. 1,00 m)

- oder: Verkehrsrechtliche Einschränkung „Einbahnstraßenregelung“

Der Umfang dieser zusätzlich erforderlichen Leistungen ist nicht Bestandteil dieses Ausschreibungsverfahrens, muss entsprechend Nutzung der Waldstraße gesondert ermittelt und gegebenenfalls beschlossen werden.

 

Die Bauverwaltung hat die Leistungen für die Instandsetzung der Fahrbahn-Abgrenzung zwischen dem Radweg und der Fahrbahn gemäß VOB/A in einem Freihändigen Vergabeverfahren vorbereitet und durchgeführt sowie die fachliche Prüfung und Auswertung der eingegangenen Angebote entsprechend vorgenommen. 

 

Es wurden 6 geeignete Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, von denen 4 Anbieter an der Ausschreibung teilgenommen und ein Angebot abgegeben haben:

 

- Holzbau Senske, Senftenhütte

- M & N Tief- und Landschaftsbau GmbH, Lüdersdorf

- THARO Straßen- und Tiefbau GmbH, Eberswalde

- Jens Kosemund Garten- und Landschaftsbauunternehmen, Falkenberg

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote wurde vom Fachdienst Bauverwaltung FD 60 durch­geführt. Die Rangfolge der Angebotsprüfung ist wie folgt dargestellt:

 

 

Firma

Wertungssumme (brutto)

 

 

M & N Tief- und Landschaftsbau GmbH, Lüdersdorf (Angebot-Nr.2)

   18.143,45 €

2 (Angebot-Nr. 3)

   25.037,70 €

 

 

 

 

 

 

Die fristgemäß eingegangenen 4 Angebote wurden rechnerisch und fachlich geprüft und entsprechend gewertet. Im Ergebnis der förmlichen Prüfung nach Angebotseröffnung muss das Angebot-Nr. 1 und 4 auf Grundlage der VOB/A § 16 (1), Nr. 1b) und VOB/A § 16 (6) Nr. 1 aus der Wertung genommen werden.  Die übrigen 2 Angebote sind auskömmlich und vollständig kalkuliert. Die Firma M & N Tief- und Landschaftsbau GmbH aus Lüdersdorf hat das wirtschaftlichste Angebot für die ausgeschriebenen Leistungen abgegeben.

 

Die Angebotssumme liegt mit 9.143,45 € wesentlich über den bisher eingestellten und in den Haushalt 2015 übertragenen finanziellen Mitteln. Es wird vorgeschlagen, die erforderlichen zusätzlichen Mittel aus der Kostenstelle für Straßenunterhaltungsmaßnahmen 2015 bereitzustellen.

Im Haushaltsansatz 2015 stehen noch zur Verfügung = 14.930,- €.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

18.143,45 €

5410101-70601-5222000

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittelbereitstellung in Höhe von 9.143,45 € aus dem Haushaltsansatz für Instandhaltung Straßen 5410101-70601-5221000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 9.000,- € Haushaltsrest

 


 

 

Katrin Voigt

 

Herr Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen