Vorlage - CH-045/2015
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1. Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (siehe Anlagen).
2. Die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes der Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 12.03.2015 die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgewogen. Auf der Basis dieser Abwägung wurden die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ und der Begründung erarbeitet. Die aus der Abwägung hervorgegangen Änderungen sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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