Vorlage - CH-047/2015
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beidseitig in der Brodowiner Dorfstraße in Höhe der Hausnummer 55 bis zur Buswendeschleife im Ortsteil Brodowin.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Seit mehreren Jahren wird von Elternvertretern der Kindertagesstätte „Sieben See’n Zwerge“ auf ein hohes Verkehrsaufkommen vor dem Bereich der Kita in Brodowin hingewiesen. Es wurden bereits zwei Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsregelung in den letzten Jahren gestellt. Leider wurden diese jeweils abschlägig von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim beschieden.
Die Situation Vorort ist meist für die Kinder unübersichtlich, da parkende Fahrzeuge, Busverkehr sowie landwirtschaftliche Maschinen vor der Kita aufeinandertreffen. Die Beantragung und Genehmigung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Brodowiner Dorfstraße 55 bis zur Buswendeschleife (beidseitig) sieht der Ortsbeirat Brodowin als wirkungsvoll an.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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