Vorlage - CH-049/2015
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Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Verpachtung des Gemeindehauses im Ortsteil Senftenhütte an den Kultur- und Bildungsverein „Alte Schule“ Senftenhütte e. V. und den Verein Keramikhütte e. V. zu einem monatlichen Pachtzins von symbolischem Wert i. H. v. 1,00 € und stellt mit der Übernahme die Gemeinde von den Bewirtschaftungskosten frei.
Die Gemeinde verpflichtet sich im Gegenzug unter dem Vorbehalt der Prüfung der finanziellen Belastung und entsprechendem Vorliegen von finanziellen Haushaltsmitteln, die Dachsanierung, den Abriss des Pumpenhauses und die Sicherung der Feldsteinscheune auf eigene Kosten vorzunehmen.
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Kosten zu ermitteln, entsprechend die Deckungsmittel aus dem Haushalt darzustellen und einen Pachtvertrag vorzubereiten.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Am 16.06.2015 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Chorin wurde ausführlich mit allen Betroffenen insbesondere mit den zwei Vereinen, die das Gemeindehaus im OT Senftenhütte nutzen, zum weiteren Umgang mit dem Gebäude gesprochen. Im Ergebnis der Diskussion konnte man einen Konsens erzielen. Es wurde besprochen:
dass die Gemeinde die Dachsanierung, den Abriss des Pumpenhauses und die Sicherung der Feldsteinscheune vornimmt
dass der Kultur- und Bildungsverein „Alte Schule“ Senftenhütte e. V. und der Verein Keramikhütte e. V. das Gebäude nebst Grundstück für einen monatlichen Pachtzins von symbolischem Wert i. H. v. 1,00 € pachten und der Gemeinde aus der Verpachtung keine weiteren Kosten entstehen. Die Vereine tragen die Betriebskosten im Falle einer Verpachtung selbst.
Da die finanzielle Belastung erst ermittelt werden muss, wird vorgeschlagen zunächst einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen, mit der Beauftragung der Amtsverwaltung, entsprechende Zahlen zusammenzustellen und zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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