Vorlage - CH-054/2015

 
 
Betreff: Gemeindehaus Senftenhütte - Abschluss eines Nutzungsvertrages
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
25.06.2015 
Gemeindevertretung Chorin zurückgestellt   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt mit dem Kultur- und Bildungsverein „Alte Schule Senftenhütte“ e.V. und dem „Keramikhütte Senftenhütte“ e.V. als Gesamtschuldner beginnend ab dem 01.08.2015 bzw. dem frühestmöglichen Zeitpunkt, einen Nutzungsvertrag über die Nutzung der Liegenschaft Ärmel 14 in 16230 Chorin OT Senftenhütte („Alte Schule“) zu schließen.

 

Für die Nutzung ist ein jährliches Nutzungsentgelt von 1,00 EUR durch den Gesamtschuldner zu entrichten. Im Gegenzug stellt der Gesamtschuldner die Gemeinde von allen weiteren Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Für die gemeindliche Nutzung der Liegenschaft, die der Gesamtschuldner uneingeschränkt gewährt, zahlt die Gemeinde dem Gesamtschuldner ein jährliches pauschaliertes Nutzungsentgelt i.H.v. 750,00 EUR. Für das Restjahr 2015 erfolgt eine anteilmäßige Erstattung. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen die Gemeinde.

 

Für die Bewirtschaftung des Objektes wird dem Gesamtschuldner eine entsprechende Verwaltervollmacht erteilt. Der Gesamtschuldner verpflichtet sich, die aus der Nutzung erzielten Erlöse und sonstigen Einnahmen neben den satzungsmäßigen Zwecken der Vereine ausschließlich für die weitere Instandhaltung und -setzung der Liegenschaft (in Absprache mit der Gemeinde) zu verwenden. Die Pflicht zur Instandhaltung verbleibt bei der Gemeinde. Hierzu verpflichtet sich die Gemeinde insbesondere, im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel die Instandsetzung des Daches des Haupthauses, den Abriß des Pumpenhauses sowie die Sicherung der Feldsteinscheune zu planen und zu übernehmen. Darüber hinausgehende Instandhaltungsmaßnahmen sind vorab mit der Gemeinde zu beraten und genehmigen zu lassen.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Im Rahmen umfänglicher Beratungen zur Sicherung einer Nutzung der Liegenschaft Ärmel 14 in 16230 Chorin OT Senftenhütte für die Einwohner, ortsansässigen Vereine und die Gemeinde wurde nach Abwägung der finanziellen Auswirkungen und der Machbarkeit im Ergebnis der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2015 durch den Kultur- und Bildungsverein „Alte Schule Senftenhütte“ e.V. und dem „Keramikhütte Senftenhütte“ e.V. und den Mitgliedern des HFA sowie der teilweise auch anwesenden Mitglieder des Entwicklungsausschusses der Gemeindevertretung Chorin ein Kompromißvorschlag erarbeitet, der sich im nachstehenden Beschlußtext niederschlägt. Damit wäre unter anderem die durch die Initiativgruppen vorgeschlagene Nutzung sichergestellt und die weitere Verfahrensweise geregelt. Mit dieser Vorgehensweise besteht nunmehr für die Gemeinde auch Planungssicherheit für zu erwartende Kosten, die dann im Gemeindehaushalt unter Maßgabe verfügbarer Haushaltmittel zu planen und einzustellen sind.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

749,00 EUR p.a.

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen