Vorlage - CH-008/2014
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Aufstellung der Verkehrsschilder „Feuerwehrzufahrt“ in Richtung Chorin von Pehlitz kommend sowie das Parkplatzschild „P“ mit dem Zusatz „Nur für Angehörige der Amtsfeuerwehr“ für die Parkfläche vor dem Gerätehaus. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde zu stellen und bei positiver Bescheidung des Antrages die für seine Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Zufahrts- und Parkfläche zum Feuerwehrgebäude in Brodowin soll eine entsprechende Beschilderung auf Anfrage des OWF der Ortswehr Brodowin erfolgen. Nach einer Besichtigung vor Ort durch die Ordnungsbehörde ist festzustellen, dass bereits ein Verkehrsschild (Zeichen Nr. 286-50 „Eingeschränktes Haltverbot“ mit dem Zusatzzeichen Nr. 2445, „Feuerwehrzufahrt“) vor der Feuerwehrzufahrt aus Richtung Chorin in Richtung Pehlitz vorhanden ist. Ein Parkverbotsschild mit dem Zusatz „Ein- und Ausfahrt Tag und Nacht freihalten! Geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt“ wird aus Sicht der Ordnungsbehörde für nicht notwendig erachtet, da die gesetzliche Grundlage besagt, dass eine Feuerwehrzufahrt eine speziell für Rettungskräfte nach dem Brandschutzrecht reservierte Zufahrt zu Objekten oder Grundstücken ist. Verkehrsteilnehmer dürfen vor einer Feuerwehrzufahrt weder halten noch parken, da ein Haltverbot nach § 12 Abs. 1 StVO besteht. Die Parkfläche vor dem Gerätehaus soll durch das Parkplatzschild „P“ (Nr. 314-50) mit dem Zusatztext „Nur für Angehörige der Amtsfeuerwehr“ ausgewiesen werden. Des Weiteren muss eine Feuerwehrzufahrt deutlich gekennzeichnet sein. Ein zusätzliches Verkehrszeichen (Nr. 2445) „Feuerwehrzufahrt“ soll in Richtung Chorin in Höhe des Briefkastens aufgestellt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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