Vorlage - OD-031/2015

 
 
Betreff: Höhe des Kassenkredites zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
08.07.2015 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung ihrer Zahlungen setzt die Stadtverordnetenversammlung Oderberg auf der Grundlage des § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 630.000 EUR fest.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Stadt Oderberg kann nach § 76 (2) zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kassenkredite bis zu dem von der Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Höchtsbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Der Höchstbetrag ist durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung festzusetzen. Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel zusammen mit dem Beschluss über den jeweiligen Haushaltsplan. Die Stadt Oderberg kann über den Haushaltsplan 2015 erst zusammen mit dem Haushaltssicherungskonzept eine Entscheidung treffen. Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzepts soll bis Ende Juli 2015 erstellt und der Stadt zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit soll über den Höchtsbetrag der Kassenkredite in einem gesonderten Beschluss entschieden werden. Die Höhe entspricht etwa einem Sechstel der im Haushaltsplanentwurf für 2015 geplanten Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Kassenkreditzinsen in Abhängigkeit von der Höhe und der Dauer der Inanspruchnahme

6120102-80100-5517000

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Der Haushaltsplan 2015 ist nicht beschlossen. Die Stadt befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Zinszahlungen zählen zu den pflichtigen Aufgaben.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

Karin Löffler

 

Karin Löffler

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen