Vorlage - LI-015/2015 IV

 
 
Betreff: Antrag des Heimatverein Liepe 2006 e. V. auf Zuschuss der Gemeinde Liepe
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Liepe Information
04.08.2015 
Gemeindevertretung Liepe zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
2015-07-03 Antrag Heimatverein auf Zuschuss Lampion-Umzug

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Der Heimatverein Liepe 2006 e. V. beantragte mit Datum vom 18.06.2015 einen Zuschuss zu den Aufwendungen für den traditionellen Lampion-Umzug 2015. Der Umzug findet in diesem Jahr am 30.10.2015 statt und wird durch den Heimatverein und die Ortswehr Liepe organisiert. Die mit dem Umzug verbundenen Aufwendungen sind dem Antrag (Anlage) zu entnehmen.

 

Die Gemeinde Liepe befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 69 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Danach darf die Gemeinde Aufwendungen und Auszahlungen nur leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Unter dem Begriff der rechtlichen Verpflichtungen im Sinne von § 69 BbgKVerf sind bestehende vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen der Kommunen zu verstehen, jedoch keine Beschlüsse der Gemeindevertretung (vgl. Runderlass MI 1-2013 des Ministerium des Innern vom 24.07.2013).

 

Die Zahlung eines freiwilligen Zuschusses der Gemeinde an einen Verein zur Unterstützung eines Lampion-Umzuges ist somit rechtlich nicht zulässig.