Vorlage - CH-065/2015

 
 
Betreff: Grundstückstausch Gemeinde Chorin ./. Landesbetrieb Forst - öffentliche Verkehrsflächen an der Seestraße; betroffene Grundstücke: Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstücke 290 tlw, 116 und 120
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.07.2015 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
MX-3610N_20150717_111430
MX-3610N_20150717_111412
Übersicht Fs. 116 u. 120

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg, Tramper Chaussee 2, 16225 Eberswalde, eine Zuordnungsvereinbarung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz über den Tausch von Grundstücken zu schließen. In diesem Vertrag erwirbt die Gemeinde Chorin eine 1.692 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 290 der Flur 1, Gemarkung Sandkrug (Anlage 1) auf der sich Teile der Seestrasse und deren Nebenanlagen im Ortsteil Sandkrug befinden. Im Gegenzug erwirbt der Landesbetrieb Forst Brandenburg das Eigentum an den Waldflurstücken 116 und 120 der Flur 1, Gemarkung Sandkrug. Die Tauschflächen sind gleichwertig. Ein Wertausgleich wird daher nicht geschuldet. Die mit dem Grundstückstausch anfallenden Kosten trägt jede Vertragspartei für sich.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Im Ortsteil Sandkrug verlaufen Teile der öffentlichen Seestrasse und auch Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Flurstück 290 der Flur 1, Gemarkung Sandkrug, das sich im Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg befindet. Zur Bereinigung der Eigentumsverhältnisse an dem der Strasse dienenden Grundstücksteilen ist es zweckmäßig mit dem (öffentlich-rechtlichen) Landesbetrieb Forst eine Vereinbarung über die Zuordnung nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) dieser Grundstücksteile auf die Gemeinde Chorin abzuschließen. Als Ausgleich möchte der Landesbetrieb Forst zur Abrundung seiner Grundstücksflächen die im Außenbereich liegenden Flurstücke 116 und 120 von der Gemeinde übernehmen. Diese Grundstücke unterliegen keiner Nutzung durch die Gemeinde und werden auch in absehbarer Zeit nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt. Die auszutauschenden Grundstücke sind in etwa gleichwertig. Die Gegenüberstellung der Werte der einzelnen Flächen ist aus Anlage 2 ersichtlich.

Es fallen Kosten für die erforderlichen Vermessungsarbeiten und die katasteramtliche Fortschreibung an.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

3.650 €

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Karin Löffler

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MX-3610N_20150717_111430 (241 KB)    
Anlage 2 2 MX-3610N_20150717_111412 (330 KB)    
Anlage 3 3 Übersicht Fs. 116 u. 120 (215 KB)