Vorlage - OD-033/2015
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bildung folgender Fachausschüsse ab dem 01.09.2015 mit der Besetzungsstärke von:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Fraktion „Bündnis für Oderberg“ hat sich auf Ihrer Sitzung am 06.07.2015 einstimmig aufgelöst. Weiterhin erklärten drei Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung per 09.07. bzw. 10.07.2015 ihren Rücktritt vom Mandat.
Dies hat zur Folge, dass nach § 41 Abs. 6 der brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) die Mitglieder in Gremien und nach § 43 Abs. 6 Satz 2 BbgKVerf die Ausschüsse neu zu besetzen sind (vgl. Lechleitner, Potsdamer Kommentar - Kommunalrecht und Kommunales Finanzrecht in Brandenburg, 50. AL, § 32 BbgKVerf, Rdn. 65).
Da eine Neubesetzung der Ausschüsse zwingend ist und sich die Stadtverordnetenversammlung nur noch aus der Bürgermeisterin und 6 weiteren Mitgliedern zusammen setzt, steht ggf. eine Neuordnung der zu bildenden Ausschüsse bzw. deren Zahl der Mitglieder zur Disposition.
Die Bildung von Ausschüssen obliegt der Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung (§ 43 Abs. 1 BbgKVerf). Die Stadtverordnetenversammlung hat hierzu im § 17 ihrer Geschäftsordnung vom 12.02.2009 geregelt, dass zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung Fachausschüsse gebildet werden können.
Nach Beschluss OD-062/2014 vom 17.12.2014 bestanden in der Stadt Oderberg seit dem 01.01.2015 folgende Ausschüsse:
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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