Vorlage - OD-034/2015
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg wählt folgende Mitglieder in benannte Ausschüsse:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Wenn keine Fraktionen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung gebildet werden, erfolgt die Ausschussbesetzung durch eine Mehrheitswahl der Stadtverordneten gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf. Das heißt, die Stadtverordnetenversammlung benennt Ausschussmitglieder und entscheidet über diese einschließlich ihrer Stellvertreter durch offenen Wahlbeschluss.
Neben den Ausschussmitgliedern können im weiteren gemäß § 43 Abs. 4 BbgKVerf Einwohner zu beratenden Mitgliedern in die Ausschüsse berufen werden (sachkundige Einwohner).
Im Übrigen wird auf den Beschluss Nr. OD-033/2015 und die dort genannten Gründe für die Neubesetzung der Ausschüsse verwiesen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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