Vorlage - BR-017/2014

 
 
Betreff: Festlegung über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise im Wahlgebiet der Gemeinde Britz für die Wahl der Gemeindevertretung am 25.05.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
24.02.2014 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Kommunalwahl 2014 in einem Wahlkreis durchzuführen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Gemäß § 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) werden Kommunalwahlen in Wahlkreisen durchgeführt. Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern bilden grundsätzlich nur einen Wahlkreis.

 

Gemeinden mit mehr als 500 bis zu 1.500 Einwohnern können das Wahlgebiet in zwei, Gemeinden mit mehr als 1.500 bis zu 2.500 Einwohnern bis zu drei Wahlkreise einteilen. Hierüber beschließt gemäß § 8 Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die Gemeindevertretung.

 

Britz zählt entsprechend dem Zensus 2.134 Einwohner und könnte folglich das Wahlgebiet in drei Wahlkreise aufteilen. Aus Sicht des Verfahrens und des Verwaltungsaufwandes wird aber vorgeschlagen, die anstehende Kommunalwahl in einem Wahlkreis durchzuführen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Gudrun Hampel

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen