Vorlage - BR-017/2014
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, die Kommunalwahl 2014 in einem Wahlkreis durchzuführen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Gemäß § 20 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) werden Kommunalwahlen in Wahlkreisen durchgeführt. Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern bilden grundsätzlich nur einen Wahlkreis.
Gemeinden mit mehr als 500 bis zu 1.500 Einwohnern können das Wahlgebiet in zwei, Gemeinden mit mehr als 1.500 bis zu 2.500 Einwohnern bis zu drei Wahlkreise einteilen. Hierüber beschließt gemäß § 8 Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) die Gemeindevertretung.
Britz zählt entsprechend dem Zensus 2.134 Einwohner und könnte folglich das Wahlgebiet in drei Wahlkreise aufteilen. Aus Sicht des Verfahrens und des Verwaltungsaufwandes wird aber vorgeschlagen, die anstehende Kommunalwahl in einem Wahlkreis durchzuführen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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