Vorlage - AA-045/2015

 
 
Betreff: Errichtung eines Löschwasserbrunnens in der Gemeinde Parstein, Ortsteil Parsteinsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
03.09.2015 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte haben gemäß § 3 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Die Gewährleistung des Grundschutzes in der Ortslage Parstein kann seit dem Rückbau des „Löschwasserteiches“ in der Dorfmitte (heute Sportplatz) nicht mehr gewährleistet werden. Mit dem Rückbau ist eine wesentliche Löschwasserquelle verloren gegangen, eine weitere geeignete Löschwasserquelle ist nicht vorhanden. Eine stabile Löschwasserversorgung ist derzeit nur über lange Wegstrecken möglich. Weiterhin ist ein unzureichendes Hydrantensystem (liefert nicht die ausreichende Löschwassermenge) vorhanden. Hydranten sind Einrichtungen des ZWA und sollten nur im äußersten Notfall für die Entnahme von Löschwasser genutzt werden.

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beabsichtigt eine Komplettvergabe an eine Brunnenbaufirma, das bedeutet, dass die Vorerkundungen am vorgegebenen Standort, der Ausbau nach Vorgabe der Leistung  (96 m§/h), der Ausbau mit Unterwassermotorpumpe einschließlich der elektrischen Anschlüsse und der Löschwasseranschlusses nach DIN 14244 durch die Vergabe abgesichert sind. Zusätzlich sind alle Anforderungen für die Zufahrt und Stellfläche der Feuerwehr zu berücksichtigen.

Aus den bisher vorliegenden hydrologischen Erkenntnissen und den Erfahrungen Ortskundiger soll die Errichtung des Löschwasserbrunnens auf dem Grundstück in der Gemarkung Parstein, Flur 2, Flurstück 84/1, welches im Eigentum der Gemeinde Parsteinsee steht, erfolgen. Die Gemeinde Parsteinsee ist mit der Errichtung des Löschwasserbrunnens auf diesem Grundstück einverstanden (Besprechung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister in der 31. KW 2015).

Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und eine wasserrechtliche Erlaubnis ist zu beantragen.

In den Haushalt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde für das Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von …….€ für den Neubau von Löschwasserversorgungsanlagen veranschlagt. Diese Summe beruht auf einer Schätzung und war für die Errichtung von Löschwasserbrunnen in der Ortslage Parstein und Lüdersdorf angedacht. Die Ausschreibung für die Errichtung eines Löschwasserbrunnens in der Ortslage Lüdersdorf erfolgt in Abhängigkeit von den Angebotspreisen zu der Ausschreibung des Löschwasserbrunnens in der Ortslage Parstein.

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ausschreibung der Leistung Errichtung eines Löschwasserbrunnens in der Gemeinde Parstein, Ortsteil Parsteinsee als Komplettvergabe an eine Brunnenbaufirma. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte haben gemäß § 3 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten. Die Gewährleistung des Grundschutzes in der Ortslage Parstein kann seit dem Rückbau des „Löschwasserteiches“ in der Dorfmitte (heute Sportplatz) nicht mehr gewährleistet werden. Mit dem Rückbau ist eine wesentliche Löschwasserquelle verloren gegangen, eine weitere geeignete Löschwasserquelle ist nicht vorhanden. Eine stabile Löschwasserversorgung ist derzeit nur über lange Wegstrecken möglich. Weiterhin ist ein unzureichendes Hydrantensystem (liefert nicht die ausreichende Löschwassermenge) vorhanden. Hydranten sind Einrichtungen des ZWA und sollten nur im äußersten Notfall für die Entnahme von Löschwasser genutzt werden.

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg beabsichtigt eine Komplettvergabe an eine Brunnenbaufirma, das bedeutet, dass die Vorerkundungen am vorgegebenen Standort, der Ausbau nach Vorgabe der Leistung  (96 m§/h), der Ausbau mit Unterwassermotorpumpe einschließlich der elektrischen Anschlüsse und der Löschwasseranschlusses nach DIN 14244 durch die Vergabe abgesichert sind. Zusätzlich sind alle Anforderungen für die Zufahrt und Stellfläche der Feuerwehr zu berücksichtigen.

Aus den bisher vorliegenden hydrologischen Erkenntnissen und den Erfahrungen Ortskundiger soll die Errichtung des Löschwasserbrunnens auf dem Grundstück in der Gemarkung Parstein, Flur 2, Flurstück 84/1, welches im Eigentum der Gemeinde Parsteinsee steht, erfolgen. Die Gemeinde Parsteinsee ist mit der Errichtung des Löschwasserbrunnens auf diesem Grundstück einverstanden (Besprechung mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister in der 31. KW 2015).

Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und eine wasserrechtliche Erlaubnis ist zu beantragen.

In den Haushalt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde für das Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von …….€ für den Neubau von Löschwasserversorgungsanlagen veranschlagt. Diese Summe beruht auf einer Schätzung und war für die Errichtung von Löschwasserbrunnen in der Ortslage Parstein und Lüdersdorf angedacht. Die Ausschreibung für die Errichtung eines Löschwasserbrunnens in der Ortslage Lüdersdorf erfolgt in Abhängigkeit von den Angebotspreisen zu der Ausschreibung des Löschwasserbrunnens in der Ortslage Parstein.

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Ausschreibung der Leistung Errichtung eines Löschwasserbrunnens in der Gemeinde Parstein, Ortsteil Parsteinsee als Komplettvergabe an eine Brunnenbaufirma. Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Anbieter.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Ca. 12.500 €

(Ausschreibungsergebnis bleibt abzuwarten)

1260160 10105 0961010

                          7851000

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen