Vorlage - LS-017/2015 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt:
Am 21 04.2015 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen die Notwendigkeit der Erneuerung der Fenster im Begegnungszentrum besprochen. Hierzu wurde durch Frau von Cysewski hingewiesen, dass es möglich ist, für diese Maßnahme Fördermittel zu beantragen. Es wird von einem Gesamtvolumen (förderfähigen Koste) in Höhe von 170.000,00 € ausgegangen. Bei einem Fördersatz von 75% der förderfähigen Kosten verbleiben noch ca.: 42.000,00 € als Eigenanteil.
Gemäß § 9 des Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und dem Verein, dem Begegnungszentrum Lunow e.V., sind beabsichtigte Beantragungen von Fördermitteln der öffentlichen Hand in Bezug auf die Pachtsache dem Verpächter (Gemeinde) schriftlich mitzuteilen. Ein Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist vom Pächter dem Verpächter zur Verfügung zu stellen. In der o.g. Sitzung wurde festgelegt, dass die Antragstellung der Verein übernimmt. Die Bereitstellung des Eigenanteils durch die Gemeinde ist zu prüfen.
Nach Rücksprache mit dem FD Finanzverwaltung stehen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen 2016 59.036,00 € aus der investiven Schlüsselzuweisung für alle geplanten Maßnahmen zur Verfügung. Ob darüber hinaus weitere Finanzmittel für Investitionen oder Instandhaltungen aufgebracht werden können, ist abhängig von der Eröffnungsbilanz und dem Ergebnis der noch außenstehenden Jahresrechnungen. Die Gemeinde kann nur in Abhängigkeit der Prioritäten über einen Antrag zur Bereitstellung von Eigenmitteln entscheiden. Mit der Übergabe dieses Antrages empfiehlt die Verwaltung der Gemeinde, ein umfassendes Gesamtkonzept der weiteren geplanten Investitionen abzufordern. Dieses sollte ebenfalls wie unter § 10 des Vertrages gefordert, die eventuellen Überschüsse darstellen. Erst nach Prüfung aller Unterlagen sollte der Antrag auf Bereitstellung von Eigenmitteln geprüft und entschieden werden.
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