Vorlage - LS-019/2015 IV
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Problemdarstellung/Sachverhalt: In der ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 16.06.2015 wurde angeregt, am Ortseingang ein Verkehrsschild aufzustellen, dass alle Fahrzeuge über 3,5 t im Ort nur 30 km/h fahren dürfen.
Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde ist kein Teileinziehungsverfahren, wohl aber eine verkehrsrechtliche Anordnung notwendig. Die Beantragung einer solchen, so die Auskunft des Landkreises Barnim, wird keine Aussicht auf Erfolg haben. Vielmehr hält der Landkreis an dem Vorschlag fest, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im gesamten Ortsteil Stolzenhagen anzuordnen.
Vgl. hierzu Vorlage Nr.: LS-014/2015
In dem Zusammenhang wiese ich darauf hin, dass die Erneuerung und der teilweise Austausch, der nicht mehr erkennbaren oder nicht verkehrsrechtlich angeordneten Beschilderung durch den Landkreis Barnim angemahnt wurden. Straßenverkehrszeichen dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und stehen eben nicht im Ermessen der Gemeinde. Aus diesem Grunde halte ich eine jährliche Limitierung in Anbetracht des Umfanges nicht für geeignet, da es sich hier um eine pflichtige Aufgabe handelt.
Ich bitte darum über die Vorlage LS-014/2015 und den Vorschlag der Schaffung einer Geschwindigkeitsbegrenzungszone auf 30 km/h im gesamten Ortsteil Stolzenhagen erneut zu befinden.
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