Vorlage - AA-046/2015
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt:
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Durch die Ernennung von Herrn Ulrich Hehenkamp zum Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn zum 01.07.2015, ist die Stelle des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg seit dem 01.07.2015 nicht besetzt. Die Stelle ist nach § 138 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) öffentlich auszuschreiben.
Die Ausschreibungsmodalitäten, insbesondere Umfang und Inhalt, liegen in der Zuständigkeit des Amtsausschusses. Ihm ist vorbehalten, den Text der Ausschreibung durch Beschluss festzulegen. Dieser sollte mit Blick auf § 54 Abs. 1 BbgKVerf von der Amtsverwaltung vorbereitet werden, bevor er vom Amtsausschuss beraten und beschlossen wird. Um im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes eine möglichst große Zahl von qualifizierten Bewerbern zu erreichen, muss die Ausschreibung überregional erfolgen.[1] Die Ausschreibung der Stelle in einer örtlichen Zeitung ist nicht ausreichend.[2]
Der Ausschreibungstext sollte so abgefasst werden, dass die Bewerber aus ihm alle wichtigen Angaben über das Amt entnehmen können. Hierzu zählen insbesondere:
- die Bezeichnung der Stelle, die Amtszeit und die besoldungsrechtlichen Merkmale - der Grund und der Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle - die Frist für die Einreichung der Bewerbung unter Angabe der Anschrift, an die sie zu richten ist[3]
Die Verwaltung schlägt vor, das vollständige Stellenangebot (Entwurf in Anlage 1) im Internet unter http://britz-chorin-oderberg.de/thema/ausschreibungen/stellenangebote zu veröffentlichen. Weiterhin wird vorgeschlagen, den Entwurf der aus Kostengründen gekürzten Form des Anzeigenabdruckes (Entwurf in Anlage 2) in den in Anlage 3 genannten Medien zu veröffentlichen.
Mitwirkungsverbot: Die in Anlage 6 dargestellten Hinweise zum Mitwirkungsverbot bei der Beratung und Beschlussfassung der Sitzungsvorlage AA-046/2015 sind zu beachten.
[1] Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Rundschreiben III/1.22-704-41 vom 20.04.2009 [2] Wilhelm, Potsdamer Kommentar, 45. AL, § 138 BbgKVerf, Rdn. 17 [3] Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Rundschreiben III/1.22-704-41 vom 20.04.2009
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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