Vorlage - OD-041/2015
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Die Stadt Oderberg stellt dem Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR für die Instandsetzung des durch den Schulsport genutzten Geräteraumes zur Verfügung.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Auf der Grundlage des am 15.06.2007 zwischen der Stadt Oderberg (Verpächter) und dem Sportverein Grün-Weiß 90 Oderberg e.V. (Pächter) geschlossenen Pachtvertrages stellt der Pächter die Sporthalle und die Nebenräume für die Durchführung des Schulsports zur Verfügung. Der Pächter verpflichtete sich u.a., die Instandhaltungskosten und die Kosten der Wartung der technischen Anlagen selbst zu tragen. Dieser hat zuletzt mit dem Stand Januar 2015 eine Maßnahmeliste Sporthalle Oderberg übergeben, die eine Übersicht über den Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf mit ersten Kostenschätzungen enthält. Der Amtsausschuss stellte am 04.06.2015 als Träger der Grundschule12.500 EUR für die Erarbeitung eines Gutachtens zur Sanierung der Schulsporthalle als Eigenanteil für die Fördermittelbeantragung zur Verfügung. Der Zustand der Kellerräume hat sich durch Feuchteschäden verschlechtert. Die darin befindlichen Umkleideräume können zukünftig nicht im Zusammenhang mit dem Schulsport genutzt werden. Zur Sicherung des Schulsports in der Sporthalle Oderberg war es angezeigt, Umkleidemöglichkeiten sowie Möglichkeiten der Nutzung sanitärer Anlagen im Erdgeschoss zu finden. Am 06.08.2015 fand dazu eine Beratung aller beteiligten Seiten statt, in deren Ergebnis vorgeschlagen wurde, Umkleidemöglichkeiten im durch die Schule genutzten Geräteraum zu schaffen. Der Pächter ist aber nicht in der Lage, aus eigener Kraft die nötigen Instandsetzungen (Fenster, Malerarbeiten, Elektroarbeiten) zu finanzieren. Erforderlich sind auch Trockenbauarbeiten (Aufstellung der Trennwände). Diese Arbeiten sind dringend auszuführen, um die Durchführung des Schulsports ab dem 01.10.2015 abzusichern. Die Stadt Oderberg sieht sich daher in der Pflicht, den Verein bei Instandsetzung des Geräteraumes zu unterstützen. Die Finanzierung soll aus den außerplanmäßig eingegangenen Mitteln aus der Auflösung des Treuhandkontos der ehemaligen KGW der Gemeinden des Amtes Oderberg gesichert werden. Die Stadt Oderberg befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung und darf nur pflichtige Aufgaben finanzieren. Der Grün-Weiß 90 e.V. Oderberg trägt als Pächter der Sporthalle am Friedenshain 19 erheblich zur Konsolidierung des Stadthaushaltes, z.B. indem in großem Umfang Eigenleistungen zum Erhalt des Eigentums der Stadt erbracht werden, bei. Die Stadt wird dadurch von den entsprechenden Aufwendungen entlastet. Die Bereitstellung dieser Mittel trotz vorläufiger Haushaltsführung ist nach Auffassung der Amtsverwaltung daher zulässig.
Alternativ ist es möglich, den Schulsport in der Sporthalle des SV Lunow e.V. durchzuführen. Voraussetzung ist hier die Erweiterung der Schülerbeförderung. Wodurch mittelfristig zusätzliche Kosten entstehen und zusätzliche Fahrzeiten anfallen würden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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