Vorlage - HO-003/2014
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Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2014 der Gemeinde Hohenfinow. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen für Kassenkredite auf 80.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Nach § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist nach § 66 BbgKVerf Teil der Haushaltssatzung. Die Festsetzung des Kassenkreditrahmens erfolgt auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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