Vorlage - BR-045/2015 IV

 
 
Betreff: Änderung Straßenbeschilderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Information
14.09.2015 
Gemeindevertretung Britz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
01092015151738
01092015151709

Problemdarstellung/Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Beschilderung in der Heegermühlerstraße, sollte gemäß der 1. Anhörung zu 2014O00396/32-36.82.01 der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim auch eine Anpassung der Verkehrszeichen in der Wilhelmstraße, der Friedrichstraße, Am Grund, Mittelstraße, Schulstraße, Karlstraße und der Weberstraße erfolgen. Hintergrund sind fehlende verkehrsrechtliche Anordnungen für die vorhandene und eine teilweise nicht mit den Bestimmungen der StVO zu vereinbarende Beschilderung.

Nach Begehung der Örtlichkeit am 24.08.2015 mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim liegen nunmehr die erforderlichen Änderungen zur Beschilderung und der Verkehrszeichenplan, wie er künftig angeordnet sein wird, vor.

Die Gemeindevertreter werden hiermit über die beabsichtigten Änderungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen informiert. Eventuell vorliegende sachliche Hinweise bitte ich in der Niederschrift zur Gemeindevertretersitzung zu protokollieren. Insbesondere bitte ich um Positionierung der Gemeindevertreter zur Einbahnstraßenregelung im ersten Abschnitt der Friedrichstraße.

Darüber hinaus ist im vorgelegten Verkehrszeichenplan kein Zusatzzeichen Zeichen 1022: einspurige Fahrzeuge frei

Zeichen 1022-10 Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Beschreibung: Verkehrszeichen Radfahrer frei

 

in der Karl- und Wilhelmstraße ausgewiesen. Es wird angeregt, auch an diesen Straßeneinmündungen dieses Zusatzzeichen aufzustellen. Auch hierzu bitte ich um Positionierung der Gemeindevertreter.

Die Beschilderung von öffentlichen Straßen gehört zu den pflichtigen Aufgaben, sofern es sich um Verkehrszeichen nach StVO handelt. Insofern sind die finanziellen Mittel zur Umsetzung durch die Gemeinde bereitzustellen. Für die Umsetzung dieser und ähnlicher Maßnahme/n im Gemeindegebiet ist in den Nachtragshaushalt zum Haushaltsjahr 2015 ein Ansatz in Höhe von 2.000 €  zu veranschlagen.