Vorlage - BR-046/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Satzung.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 4 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) muss jede Gemeinde des Landes Brandenburg eine Hauptsatzung erlassen. Die aktuelle Hauptsatzung der Gemeinde Britz wurde am 28.11.2013 ausgefertigt (Anlage 2).
In der Hauptsatzung sind Angelegenheiten zu regeln, die laut Kommunalverfassung der Hauptsatzung vorbehalten sind. Gleichzeitig kann die Gemeinde auch andere für ihre innere Verfassung wesentliche Fragen in der Hauptsatzung regeln (§ 4 BbgKVerf).
Auf Grund einer notwendigen Ergänzung der Hauptsatzung der Gemeinde Britz (Personal/Gemeindebedienstete) wurde die Gelegenheit genutzt, die Satzung auf Aktualität und Notwendigkeit der Regelungen zu überprüfen. Grundlage dafür war die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg aus dem Jahr 2014.
Neben kleineren Formulierungsänderungen, wurde folgende Punkte überarbeitet:
- Wappen und Flagge der Gemeinde (neu als § 2) - Überarbeitung der Einwohnerbeteiligung (§§ 3 bis 5) - Überarbeitung der Geschäfte der laufenden Verwaltung mit einer Verfahrensweise bei Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen und - Ergänzungen zur Öffentlichkeit/Nichtöffentlichkeit von Sitzungen (§ 9) - Überarbeitung/Konkretisierung der Bekanntmachungen (§ 10) - Regelung zur Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern (§ 11)
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen sind dem Vergleich in Anlage 3 zu dieser Vorlage zu entnehmen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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