Vorlage - BR-047/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung entsprechend der Anlage 1.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Nach § 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung über eine Geschäftsordnung der Gemeindevertretung zuständig.
Auf Grund aktuellen Änderungsbedarfs, wurde die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz auf Grundlage der aktuellen Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg aus dem Jahr 2014 überarbeitet.
Abweichend von bzw. ergänzend zu vorgenanntem Muster wurden zusätzliche Regelungen für folgende Punkte getroffen:
- Recht der Gemeindevertreter auch an allen nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse in denen sie nicht Mitglied sind, teilzunehmen (§ 1 Abs. 3) - Entfernung des Hinweises auf die postalische Ladungsfrist, - Überarbeitung des Sitzungsablaufes (§ 7); - Anpassung der Behandlung von Niederschriften an die rechtlichen Vorgaben des § 42 BbgKVerf (§§ 7 und 13). Demnach ist eine Niederschrift nicht zu kontrollieren oder zu beschließen, es ist lediglich über Einwendungen gegen die Niederschrift zu entscheiden. - Verfahrensweise zur Bildung von Ausschüssen (§ 16)
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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