Vorlage - BR-048/2015
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1. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 1).
2. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 2) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Der Bebauungsplan „Eisengießerei Britz“ wurde 1997 durch die Gemeinde Britz aufgestellt. Ausgehend von der wirtschaftlichen Situation zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war es Ziel der Planung, den vorhandenen Industriestandort zu sichern bzw. planungsrechtlich weiter zu entwickeln. Versuche, in diesem Gebiet Gewerbebetriebe anzusiedeln, hatten nur wenig Erfolg, so dass sich in den Folgejahren die vorhandene Bausubstanz immer mehr verschlechterte und große Teilflächen des Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht entsprechend ihrer planungsrechtlichen Bestimmung genutzt werden. Die Gemeinde ist seit Jahren bemüht, eine Lösung zur Umgestaltung zu finden und damit eine Aufwertung der Flächen zu erreichen. Es ist aber abzusehen, dass eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben in dem Ausmaß, welches der vorhandene Bebauungsplan ermöglicht, nicht in Anspruch genommen wird und von der Gemeinde auch nicht mehr gewünscht wird. Am 18.05.2015 hat die Gemeindevertretung Britz den entsprechenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gefasst.
In der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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