Vorlage - BR-048/2015

 
 
Betreff: Beschluß über den Entwurf und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
Aufhebung des Bebauungsplanes "Eisengießerei Britz" Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
14.09.2015 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf_Begründung September 2015
Umweltbericht Aufhebung September 2015
Planzeichnung September 2015
Abwägung Vorentwurf

1. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ und der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt (Anlage 1).

 

2. Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ und der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 2) sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Eisengießerei Britz“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Eisengießerei Britz“ wurde 1997 durch die Gemeinde Britz aufgestellt. Ausgehend von der wirtschaftlichen Situation zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses war es Ziel der Planung, den vorhandenen Industriestandort zu sichern bzw. planungsrechtlich weiter zu entwickeln. Versuche, in diesem Gebiet Gewerbebetriebe anzusiedeln, hatten nur wenig Erfolg, so dass sich in den Folgejahren die vorhandene Bausubstanz immer mehr verschlechterte und große Teilflächen des Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht entsprechend ihrer planungsrechtlichen Bestimmung genutzt werden. Die Gemeinde ist seit Jahren bemüht, eine Lösung zur Umgestaltung zu finden und damit eine Aufwertung der Flächen zu erreichen. Es ist aber abzusehen, dass eine Ansiedlung von Gewerbebetrieben in dem Ausmaß, welches der vorhandene Bebauungsplan ermöglicht, nicht in Anspruch genommen wird und von der Gemeinde auch nicht mehr gewünscht wird. Am 18.05.2015 hat die Gemeindevertretung Britz den entsprechenden Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gefasst.

 

In der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja X         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

17.000,00

5110102-20601-5431030

2015

x  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Birgit Lüdecke

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Begründung September 2015 (1061 KB)    
Anlage 2 2 Umweltbericht Aufhebung September 2015 (216 KB)    
Anlage 3 3 Planzeichnung September 2015 (1907 KB)    
Anlage 4 4 Abwägung Vorentwurf (257 KB)