Vorlage - BR-049/2015

 
 
Betreff: 1. Haushaltsnachtragssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
14.09.2015 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen   
Anlagen:
0.1 1. Nachtragshaushaltssatzung Britz 2015
1. 1. NT Britz 2015 Gesamthaushalte
2. 1. NT Britz 2015 Teilhaushalte
3. 1. NT Britz 2015 Produkthaushalte
4. 1. NT Britz 2015 Verpflichtungsermächtigungen
5. 1. NT Britz 2015 Umlagen
6. 1. NT Britz 2015 Ergebnisentwicklung

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit dem geänderten Stellenplan für das Jahr 2015. 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Nach § 68 der BbgKVerf  hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn ein erheblicher Fehlbedarf im Ergebnishaushalt entsteht, oder bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen entstehen, oder Einzelauszahlungen und einem erheblichen Umfang geleistet werden sollen. Die Gemeinde Britz hat im § 5 der Haushaltssatzung als Erheblichkeitsgrenze für die Entstehung eines Fehlbetrages, von Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen  den Betrag von 100.000 EUR festgesetzt. Im Bereich der Einzelaufwendungen wird diese Grenze, insbesondere durch die Veranschlagung der  Abschreibungen erreicht. Ein Fehlebtrag ist nicht entstanden

Eingearbeitet wurden die Änderungen, die sich nach der Überarbeitung der Produkte 3651100 - Kindertagesstätte „Britzer Zwergenschloss“ und 3651200- Hort „Britzer Strolche“ ergeben.

Durch die Änderung des Betreuungsschlüssels im Sechsten Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 27.07.2015 (GVBl. I Nr. 21 vom 27.07.2015) macht es sich erforderlich, mehr Stellen für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Dem entsprechend wurde der  Stellenplan überarbeitet und somit den gesetzlichen Änderungen Rechnung getragen.

Der FSV Fortuna beantragte einen Zuschuss in Höhe der nachgeforderten Betriebskosten für die Jahre 2011-2014 in Höhe von 23.044,89 EUR sowie für die nach der Endabrechnung der E.ON für 2014 zu erwartenden Nachforderungen für Elektroenergielieferungen.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2014-2018

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Sieh 1. Nachtragshaushaltsplan

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0.1 1. Nachtragshaushaltssatzung Britz 2015 (15 KB)    
Anlage 2 2 1. 1. NT Britz 2015 Gesamthaushalte (28 KB)    
Anlage 3 3 2. 1. NT Britz 2015 Teilhaushalte (110 KB)    
Anlage 4 4 3. 1. NT Britz 2015 Produkthaushalte (145 KB)    
Anlage 5 5 4. 1. NT Britz 2015 Verpflichtungsermächtigungen (9 KB)    
Anlage 6 6 5. 1. NT Britz 2015 Umlagen (9 KB)    
Anlage 7 7 6. 1. NT Britz 2015 Ergebnisentwicklung (13 KB)