Vorlage - BR-049/2015
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit dem geänderten Stellenplan für das Jahr 2015.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Nach § 68 der BbgKVerf hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn ein erheblicher Fehlbedarf im Ergebnishaushalt entsteht, oder bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen entstehen, oder Einzelauszahlungen und einem erheblichen Umfang geleistet werden sollen. Die Gemeinde Britz hat im § 5 der Haushaltssatzung als Erheblichkeitsgrenze für die Entstehung eines Fehlbetrages, von Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen den Betrag von 100.000 EUR festgesetzt. Im Bereich der Einzelaufwendungen wird diese Grenze, insbesondere durch die Veranschlagung der Abschreibungen erreicht. Ein Fehlebtrag ist nicht entstanden Eingearbeitet wurden die Änderungen, die sich nach der Überarbeitung der Produkte 3651100 - Kindertagesstätte „Britzer Zwergenschloss“ und 3651200- Hort „Britzer Strolche“ ergeben. Durch die Änderung des Betreuungsschlüssels im Sechsten Gesetz zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 27.07.2015 (GVBl. I Nr. 21 vom 27.07.2015) macht es sich erforderlich, mehr Stellen für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Dem entsprechend wurde der Stellenplan überarbeitet und somit den gesetzlichen Änderungen Rechnung getragen. Der FSV Fortuna beantragte einen Zuschuss in Höhe der nachgeforderten Betriebskosten für die Jahre 2011-2014 in Höhe von 23.044,89 EUR sowie für die nach der Endabrechnung der E.ON für 2014 zu erwartenden Nachforderungen für Elektroenergielieferungen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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