Vorlage - AA-050/2015
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Der Amtsausschuss beschließt den als Anlage zur Sitzungsvorlage vorgelegten Stellenplan 2015
Problemdarstellung/Sachverhalt: Gemäß § 3 KomHKV Bbg ist dem Haushaltsplan ein Stellenplan beizufügen. Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehenden beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen.
Für das Amt Britz-Chorin-Oderberg stellt sich der Stellenplan (Stand 18.09.2015) in der Summe gegenüber dem Stellenplan 2014 wie folgt dar:
Ich bitte zu beachten, dass mit Beschluss Nr. AA-034/2014 die Beamtenstellen geändert wurden von ausgewiesenen 7,0000 VZE auf 5,0000 VZE. Dem entsprechend erhöhte sich die Stellenzahl Tariflich Beschäftigter im Stellenplan 04/14.
Der im Gesamtstellenplan ausgewiesene Stellenzuwachs begründet sich ausschließlich auf die zusätzlich notwendigen Erzieherstellen im Kita-Bereich aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes vom 27. Juli 2015 (GVBl. I. Nr. 21) und steigender Kinderzahlen.
Folgende Mehr- bzw. Minderbedarfe sind zu verzeichnen:
Zwei Altersteilzeitverträge sind in 2014 ausgelaufen, einer in der Kernverwaltung mit 0,4375 VZE und ein zweiter mit 0,3750 VZE in der Kita Brodowin.
Es ist eine Höherbewertung der möglicherweise auszuschreibenden Stelle in der Bauverwaltung in den Stellenplan 2015 eingearbeitet. Der ursprünglich mit einer EG 6 bewerteten Stelle mit einem Wert von 0,8000 VZE sollen künftig Aufgaben zugeordnet werden, die einer EG 8 entsprechen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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