Vorlage - LS-020/2015 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Problemdarstellung/Sachverhalt: Stellungnahme zum Regionalplan Uckermark-Barnim Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ Entwurf 2015
Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass an den ausgewiesenen Flächen für das
1. Vorhaltsgebiet für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe Sand, Kies, Quarssand Lunow West ca. 139 ha
2. Vorranggebiet für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe Sand, Kies, Quarssand Lunow Ost ca. 166 ha
seit der Beschlussfassung zur Zustimmung des Entwurfes 2011 keine Änderungen vorgenommen worden sind.
Vorbehaltsgebiete: Sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll. Vorbehaltsgebiete haben den Rechtscharakter von Grundsätzen der Raumordnung. Vorranggebiete: Sind Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andre raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. Vorranggebiete haben den Rechtscharakter von Zielen der Raumordnung.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |