Vorlage - BR-056/2015

 
 
Betreff: Zuschuss Seniorenclub Britz e. V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Entscheidung
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
26.10.2015 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2012-05-03 AW Gohlke auf Antrag Seniorenclub e. V.
2012-04-02 Auszug aus Niederschrift FA Britz

1.Die Gemeindevertretung Britz beschließt, dass der Seniorenclub Britz e. V. für die Jahre 2011 bis 2015 einen Anteil  zu den Betriebskosten in Höhe von 500,00 € an die Gemeinde Britz zahlt. Den Restbetrag in Höhe von maximal 2.376,76 € pro Jahr trägt die Gemeinde.

 

2.Die Rechnungslegung zu den Betriebskosten 2011-2015 hat direkt zwischen der Gemeinde Britz und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zu erfolgen.

 

3.Die durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.04.2012 getroffene Festlegung, dass für die Jahre 2008 bis 2010 weitere 1.500 € als Betriebskostenzuschuss an den Verein zu zahlen sind, wird durch die Gemeindevertretung beschlossen und soll mit den jährlichen Forderungen 2011-2015 verrechnet werden.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Es liegen dem Fachdienst Organisation/Soziales (FD 10) vom Seniorenclub Britz e. V. seit 2012 Anträge zur Übernahme der Betriebskosten für die Räume auf dem Gelände der Grundschule Britz für die Jahre 2008 bis 2015 vor.

 

Eine Betriebskostenabrechnung ist für 2008 bis 2010 erfolgt. Hierfür hat der Finanzausschuss der Gemeinde Britz in 2012 jeweils einem Zuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 2.500 € pro Jahr zugestimmt. Ein Beschluss durch die Gemeindevertretung lag insoweit vor, dass unter dem Kostenträger „Haushaltswirtschaft/Planung“ für „Zuschüsse an übrige Bereiche“ (1110201-20100-5318000) ein Haushaltsansatz in Höhe von 13.000 € eingestellt war und davon durch Vermerk 2.000 € als Zuschuss für den Seniorenclub e. V. vorgesehen waren. Die zusätzliche Bewilligung von 500 € für die Jahre 2008-2010 ist durch Beschluss der Gemeindevertretung nicht bestätigt worden.

 

Ausschüsse können der Gemeindevertretung nur Empfehlungen geben (§ 43 (1) Satz 2 BbgKVerf). Da es hier teilweise unterschiedliche Aussagen durch die Amtsverwaltung gibt, sei hier noch der Potsdamer Kommentar zu § 43 Rd. Nr. 5 BbgKVerf zitiert: »Nicht zulässig ist eine allgemeine oder konkrete Übertragung von Entscheidungskompetenzen der Vertretung auf einen Ausschuss,…«

 

Trotzdem wurde der Seniorenclub Britz e. V. mit Schreiben vom 03.05.2012 über die Zuschusserteilung der zusätzlichen 500 € pro Jahr in Kenntnis gesetzt und die Verrechnung angekündigt, da der Verein bereits die durch das Amt in Rechnung gestellten Betriebskosten beglichen hatte. Es entstand also ein Erstattungsanspruch des Vereins gegenüber der Gemeinde in Höhe von 1.500 €, der laut Schreiben mit den Forderungen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für Betriebskosten verrechnet werden sollte. Das ist bis heute nicht geschehen.

 

Haushaltsansätze direkt für die Kostenstelle „Seniorenraum in der Grundschule Britz“  finden sich erst in den Haushaltsplänen 2013, 2014 und 2015 in Höhe von 2.000 €.

 

In 2011 (11.000 €) sind wie in 2012 (13.000 €) unter dem Konto 1110201-20100-5318000  Mittel für Zuschüsse geplant gewesen.

 

Aus den Protokollen zu den Finanzausschusssitzungen kann entnommen werden, dass grundsätzlich Einigkeit darüber bestand, dass auf Antragstellung dem Seniorenclub Britz e. V. jährlich ein Zuschuss in Höhe von 2.000 € gezahlt werden sollte. Für die Jahre 2008 bis 2010 erhöhte sich der Zuschuss auf jeweils 2.500 €.

 

Für die Jahre 2011 bis 2015 liegen keine Betriebskosten-Abrechnungen vor. Man kann aber davon ausgehen, dass der im Nutzungsvertrag benannte Höchstbetrag von 2.876,76 € fällig wird.

 

Es ist hier jetzt zu beraten und entscheiden, in welcher Höhe der Seniorenclub Britz e. V. für die Jahre 2011 bis 2015 durch die Gemeindevertretung bezuschusst wird. Für eine vereinfachte Abwicklung auch im Sinne der Senioren wäre es zu überlegen, den Höchstbetrag zu wählen bzw. einen Festbetrag und eine direkte Verrechnung zwischen der Gemeinde Britz und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zu beschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

2.376,76 €

11.007,04

2810102-20203-5318000

2810102-20203-5493000 (7318000)

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Aus der Gesamtdeckung des Haushaltes. Unter 2810102.20203.5318000 ein Haushaltsansatz i. H. v. 2.000 €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2012-05-03 AW Gohlke auf Antrag Seniorenclub e. V. (238 KB)    
Anlage 2 2 2012-04-02 Auszug aus Niederschrift FA Britz (475 KB)