Vorlage - OD-051/2015
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die Straßenbeleuchtung in der Zeit ab dem 15.August bis zum 15.Mai jeden Jahres einzuschalten. Dabei wird die Betreibung der Straßenbeleuchtung in den Abendstunden bis 22:00 Uhr und in den Morgenstunden ab 05:00 Uhr bis zum Hellwerden beibehalten.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde mehrfach Änderungen der Betreibung sowie der Zeitumstellung beschlossen und entsprechend durchgeführt. Mit Beschluss vom 17.07.2003 - Nr. Od/037/03 wurde beschlossen, die Straßenbeleuchtung in der Zeit vom 15.05. bis 01.08. in den Abendstunden abzuschalten. Weiterhin erfolgte der Beschluss vom 21.12.2006 – Nr. Od/04/06. Die Betreibung der Straßenbeleuchtung der Stadt Oderberg unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht auf ein Mindestmaß zu reduzieren und die darüber hinaus betriebene Straßenbeleuchtung abzuschalten und weiterhin, die Straßenbeleuchtung in den Abendstunden bis 22:30 Uhr und in den Morgenstunden ab 05:00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben und weiterhin die Straßenbeleuchtung in der Zeit vom 15.05. bis 01.08. in den Abendstunden abzuschalten. Die nächste Änderung erfolgte am 12.02.2008 – Nr. Od/03/08. Die Betreibung der Straßenbeleuchtung ist in den Abendstunden von bisher 22:30 Uhr auf 22:00 Uhr zu verkürzen.
Ein neuer Vorschlag zur Änderung der Schaltzeiten erfolgte in der letzten Bau – und Finanzausschusssitzung der Stadt Oderberg 2015 .
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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