Vorlage - OD-053/2015 IV

 
 
Betreff: Errichtung eines Straßenbeleuchtungsmastes in der Berliner Str. Höhe Haus-Nr. 54/55
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Information
21.10.2015 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg zur Kenntnis genommen   

Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

In Oderberg in der „Berliner Straße“, ist ein Teil der Straßenbeleuchtung an den Wohnhäusern angebracht. Die Störung einer Leuchte Höhe Haus-Nr. 53 wurde bei uns im Hause angezeigt. In der Anlage ist dieser Bereich farblich gekennzeichnet.

Der Reparaturauftrag erfolgte am 18.11.2014. Da sich die Lampe an der Hausfassade befindet, sowie an einer Einengung des Straßenbereiches und Ampelbereich, schilderte die beauftragte Elektrofirma, dass sich die Reparatur sehr schwierig und kostenintensiv gestaltet.

Die Reparatur wurde nicht durchgeführt.

Eine andere Elektrofirma wurde mit dieser Reparatur beauftragt.

Diese Firma teilte uns mit, dass die Reparatur der bisher vorhandenen Leuchte aus technischen Gründen nicht durchzuführen ist.

 

Eine Besichtigung vor Ort fand am 08.10.2015 statt.

Es besteht die Möglichkeit dicht vor den Wohnhäusern an der Grenze zwischen den Häusern. 54/55 einen Straßenbeleuchtungsmast mit dem vorhandenen Leuchtenkopf vom Wohnhaus Nr. 53, zu montieren, zumal sich das Stromkabel in diesem Bereich  befindet.

 

Dazu wurde bereits der Eigentümer  des Wohnhauses Nr. 55 während dieser Besichtigung befragt. Die Montage an dieser Stelle wurde abgelehnt.

Ein Anschreiben an die Eigentümer des Wohnhauses Nr. 54 erfolgte am 09.10.2015, mit der Bitte, uns schriftlich bis zum 16.10.2015 mitzuteilen, ob das Einverständnis zur Montage des Beleuchtungsmastes vorliegt.

 

Ein Angebot von der Elektrofirma liegt uns diesbezüglich noch nicht vor. Es werden hier Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 Euro geplant.