Vorlage - LS-023/2015

 
 
Betreff: Vermüllung Grundstück Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 101 und 174
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Solveig Spann
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
27.10.2015 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, die Straßenreinigung für das Grundstück Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 101 und 174 im Wege der Ersatzvornahme durch den Baubetriebshof des Amtes vorzunehmen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstückes kommt seiner Reinigungspflicht trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach. Laut Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 25.08.2015 soll in diesem Fall in Ersatzvornahme durch die Gemeinde gegangen werden. Der Baubetriebshof des Amtes könnte die Straßenreinigung für einen Betrag von 296,00 € durchführen. Darin enthalten ist die Anfahrt, Reinigung sowie die Entsorgung von anfallenden Stoffen. Sollte eine Refinanzierung durch Erstattung durch den Grundstückseigentümer nicht möglich sein (ergebnislose Verwaltungsvollstreckung), so sind die anfallenden Kosten Aufwendung der Gemeinde.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja          nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Refinanzierung durch Erstattung durch den Grundstückseigentümer

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen