Vorlage - LS-023/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt, die Straßenreinigung für das Grundstück Gemarkung Stolzenhagen, Flur 3, Flurstück 101 und 174 im Wege der Ersatzvornahme durch den Baubetriebshof des Amtes vorzunehmen.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstückes kommt seiner Reinigungspflicht trotz schriftlicher Aufforderung nicht nach. Laut Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 25.08.2015 soll in diesem Fall in Ersatzvornahme durch die Gemeinde gegangen werden. Der Baubetriebshof des Amtes könnte die Straßenreinigung für einen Betrag von 296,00 € durchführen. Darin enthalten ist die Anfahrt, Reinigung sowie die Entsorgung von anfallenden Stoffen. Sollte eine Refinanzierung durch Erstattung durch den Grundstückseigentümer nicht möglich sein (ergebnislose Verwaltungsvollstreckung), so sind die anfallenden Kosten Aufwendung der Gemeinde.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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