Vorlage - HO-007/2014

 
 
Betreff: Rückübertragung der Aufgabe Flächennutzungsplanung an die Gemeinde Hohenfinow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich Hehenkamp
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
16.04.2014 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow verlangt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Aufgabe „Flächennutzungsplanung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Im Zuge der Novellierung der Hauptsatzungen der Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und der in diesem Zusammenhang angestrebten Harmonisierung an das Amt übertragener Aufgaben ist für den Bereich des ehemaligen Amtes Britz-Chorin die Rückübertragung der Aufgabe Flächennutzungsplanung ratsam (Beschlussfassung der Gemeindevertretung Hohenfinow am 13.11.1995). Künftig sollte die Gemeinde ausschließlich selbst die Belange ihrer Planungshoheit wahrnehmen, was die Verfahrenswege zudem erheblich vereinfachen würde. Die Aufgabenrückübertragung schließt im Übrigen nicht aus, dass ggf. ein gemeinsamer Flächennutzungsplan mit einer/mehreren Nachbargemeinde/n beschlossen werden kann.

 

Die Gemeinden Britz, Chorin und Niederfinow haben bereits einen entsprechenden Beschluss zur Rückübertragung gefasst. Die Rückübertragung der Aufgabe vom Amt Britz-Chorin-Oderberg setzt voraus, dass das Amt der Rückübertragung zustimmt. Dieser Beschluss könnte in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses am 08.05.2014 erfolgen.

 

Eine einvernehmliche Rückübertragung ist jederzeit möglich, auch wenn sich die Verhältnisse seit der Aufgabenübertragung nicht wesentlich geändert haben. Mit der Aufgabenübertragung sind Bestimmungen über den Tag der Rechtswirksamkeit sowie die Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung zu treffen.

 

Als Tag der Rechtswirksamkeit wird der nächstmögliche Zeitpunkt (Bekanntmachung im Amtsblatt) vorgeschlagen, Regelungen zwischen Gemeinde und Amt zur Rechtsnachfolge und Auseinandersetzung sind entbehrlich. Die bestehenden Beschlüsse der Gemeinde/n zur Bauleitplanung sind nicht berührt, sie gelten unverändert fort.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Ulrich Hehenkamp

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen