Vorlage - BR-062/2015
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, zur Finanzierung des Bauvorhabens Neubau Kita Britz, die notwendigen Finanzmittel aus dem Haushalt der Gemeinde ohne die Aufnahme eines Kredites zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichtet sich, in den Jahren 2016 und 2017 jeweils die Hälfte der noch benötigten Mittel i.H.v. insgesamt ca. 1.900.000 € (also 950.000 € pro Haushaltsjahr) für das Bauvorhaben in den Haushalt einzustellen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 27.01.2014 den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Kindertagesstätte Britz in den Jahren 2014/2015 gefasst.
Durch das beauftragte Planungsbüro „Angelis & Partner Architekten GbR“ wurden aufgrund der in der Gemeinde vorgestellten und durch sie gebilligten Entwurfs- und Genehmigungsplanung Gesamtkosten i.H.v. 2.124.000 € gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 ermittelt.
Für vorbereitende Maßnahmen wurden bislang 265.000 € in den Haushalt der Gemeinde eingestellt.
Die zur Finanzierung des Projektes „Neubau Kita Britz“ noch benötigten Mittel i.H.v. ca. 1.900.000 € wollte die Gemeinde durch die Aufnahme eines zinsgünstigen Kredits decken. Die Genehmigung der Kreditaufnahme durch den Landkreis ist jedoch erst in Aussicht gestellt, wenn die Gemeinde eine geprüfte Eröffnungsbilanz sowie die Jahresabschlüsse für die HH-Jahre 2011 und 2012 vorlegen kann.
Der Finanzausschuss der Gemeinde Britz sprach sich auf seiner Sitzung am 13.10.2015 dafür aus, die Finanzmittel in zwei Jahresscheiben ohne Kreditfinanzierung aus allgemeinen Haushaltsmittel der Gemeinde bereitzustellen, um den Neubau der Kindertagesstätte in den kommenden beiden HH-Jahren (2016/17) realisieren zu können.
Die Finanzierung des Vorhabens erstreckt sich über 3 Jahresscheiben: 2015 anteilige Planungs- und Nebenkosten 2016-2017 Umsetzung des Bauvorhabens
Wegen überplanmäßiger Erträge aus Gewerbesteuern im Jahr 2015 von 360.000 EUR wird sich der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Jahres 2015 voraussichtlich um diesen Betrag erhöhen. Kommen die veranlagten Unternehmen ihrer Zahlungsverpflichtung aus den veranlagten Gewerbesteuern nach, verfügt die Gemeinde zum 31.12.2015 voraussichtlich über einen Kassenbestand von ca. 1.000.000 EUR (Stand am 13.10.2015 ca. 800.000 EUR). Weiterhin stehen Mittel aus dem kommunalen Wohnungsbestand in Höhe von ca. 400.000 EUR zur Finanzierung des Vorhabens bereit. Aus dem Verkauf kommunaler Grundstücke werden 2016 Einzahlungen in Höhe von ca. 270.000 EUR erwartet. Die Gemeinde wird weiterhin die investiven Schlüsselzuweisungen hierfür einsetzen (jährlich 90.000 EUR inklusive Vorgriff auf das Jahr 2018 maximal 210.000 EUR).
Es muss an dieser Stelle auch auf die Finanzierungsrisiken hingewiesen werden. Gewerbesteuerveranlagungen können durch das Finanzamt selbst 10 Jahre rückwirkend neu berechnet werden. Angesichts der Konzentration der Veranlagungen großer Beträge auf einige wenige Unternehmen besteht dann die Gefahr, dass sechsstellige Beträge zurückzuzahlen sind. Außerdem werden sich die Schlüsselzuweisungen wegen des hohen eigenen Steueraufkommens 2016 und erheblich in 2017 verringern. Bei einem zu erwartenden Rückgang des Steueraufkommens muss dann auf Rücklagen des ordentlichen Ergebnisses und angesparte Liquidität für den Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses und die Sicherung der Liquidität zurückgegriffen werden. Der Rahmen für einen Kassenkredit beträgt etwa 520.000 EUR. Dieser müsste dann zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Gemeinde eingesetzt werden.
Die Verschuldung der Gemeinde aus mittel- und langfristigen Krediten liegt weit unter dem Landesdurchschnitt. Die in der Vergangenheit aufgenommenen Kredite werden aus den Einnahmen der Wohnungsverwaltung refinanziert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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