Vorlage - NI-052/2015
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt den als Anlage zur Sitzungsvorlage vorgelegten Stellenplan 2015.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Gemäß § 3 KomHKV Bbg ist dem Haushaltsplan ein Stellenplan beizufügen. Der Stellenplan hat für jeden nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer eine Stelle und für jeden Beamten eine Planstelle im Haushaltsjahr auszuweisen.
Der Stellenplan 2015 wurde bis heute nicht beschlossen. Daher wurde die Amtsverwaltung durch die Kommunalaufsicht aufgefordert, dies umgehend zu tun.
Für die Gemeinde Niederfinow stellt sich der Stellenplan (Stand 14.01.2015) in der Summe gegenüber dem Stellenplan 2014 wie folgt dar:
Bei den ausgewiesenen Stellenanteilen handelt es sich um zwei Teilzeitstellen in Saisonarbeit mit je 25 Wochenstunden auf dem Parkplatz am Schiffshebewerk. Der saisonale Einsatz wurde von März bis Oktober berücksichtigt.
25 Wochenstunden bedeuten 0,625 % einer Vollzeitstelle (VZE). Um es im Stellenplan darzustellen wird das wiederum umgerechnet auf 12 Monate, da sich die Beschäftigungszeit geplan nur auf acht Monate belaufen sollte. Verteilt auf 12 Monate (0,625 x 8 : 12 = 0,4167) ergibt sich ein auf die zweite Dezimalstelle gerundeter Wert von 0,42 VZE.
Nachrichtlich ausgewiesen sind zwei Saisonkräfte für das Krafthaus auf 450 €-Basis. Sie haben 50 Stunden im Monat zu arbeiten, was einem Stundenlohn von 9,00 € entspricht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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