Vorlage - LS-026/2015

 
 
Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung - Zuschuss an den Träger des evangelischen Kindergartens in Lunow
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
27.10.2015 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt den überplanmäßigen Aufwand von 28.500 EUR zur Deckung der Nachzahlung des Zuschusses an den Träger des evangelischen Kindergartens Lunow für 2014 und 2015.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist gem. § 16 Abs. 5 KitaGesetz Bbg. für die Kinderbetreuung einen angemessenen Zuschuss zu zahlen. Nach erfolgter Betriebsabrechnung des Trägers des evangelischen Kindergarten Lunow ist für das Jahr 2014 eine Nachzahlung in Höhe von 14.349,42 EUR zu leisten. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen verpflichtet ist, auch im Jahr 2015 eine Nachzahlung in gleicher Höhe zu leisten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Höhe des Bedarfs nicht bekannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

28.500 EUR

3650201-60100-5311800

2015

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

vorauss. Überschuss des Ergebnisses des Vorjahres, andere Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Astrid Gohlke

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen