Vorlage - LS-026/2015
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen genehmigt den überplanmäßigen Aufwand von 28.500 EUR zur Deckung der Nachzahlung des Zuschusses an den Träger des evangelischen Kindergartens Lunow für 2014 und 2015.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen ist gem. § 16 Abs. 5 KitaGesetz Bbg. für die Kinderbetreuung einen angemessenen Zuschuss zu zahlen. Nach erfolgter Betriebsabrechnung des Trägers des evangelischen Kindergarten Lunow ist für das Jahr 2014 eine Nachzahlung in Höhe von 14.349,42 EUR zu leisten. Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen verpflichtet ist, auch im Jahr 2015 eine Nachzahlung in gleicher Höhe zu leisten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war die Höhe des Bedarfs nicht bekannt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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