Vorlage - AA-058/2015
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Der Amtsausschuss beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2015.
Das Haushaltsvolumen wird festgesetzt auf: ordentliche Erträge des Ergebnishaushaltes 5.968.150 EUR ordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes 5.834.300 EUR außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen des Ergebnishaushaltes 0 EUR
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 6.176.150 EUR Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.276.100 EUR
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Rahmen der Kassenkredite auf 990.000 EUR festgesetzt.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Am 12.02.2015 wurden mit Beschluss –Nr. AA-014/2015 die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 des Amtes Britz-Chorin-Oderberg verabschiedet. Die Produkte der Kindertagesstätten wurden danach überarbeitet und der Finanzbedarf für das Jahr 2015 per 18.09.2015 ermittelt. Der Zuschussbedarf für die Kindertagesstätten hat sich erhöht. Die Wertgrenzen nach § 5 Nr. 4 der Haushaltssatzung des Amtes werden überschritten. Es ist erforderlich, einen Nachtrag zu erlassen. Weitere Änderungen werden in den Anlagen zur Nachtragssatzung erörtert.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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