Vorlage - AA-061/2015
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt folgende Kriterien zur Bestenauslese bei der Wahl des neuen Amtsdirektors: 1.Grundvoraussetzung: Befähigung mindestens zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation (Wichtung 1) 2.ausreichende Erfahrung/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung in Ansatz gebracht (Wichtung 1) 3.für die Bestenauslese wird die Erfahrungsbreite für Personalangelegenheiten, für Finanzangelegenheiten, für die Ordnungsverwaltung und für die Bauverwaltung bewertet (Wichtung je 0,25) 4.Führungsposition/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre in einer Führungsposition als langjährig erachtet (Wichtung 1)
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Beschlussvorschlag:
Problemdarstellung/Sachverhalt: Mit Beschluss Nr. AA-046/2015 hat der Amtsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 03.09.2015 die Ausschreibung der Stelle des Amtsdirektors beschlossen. Die schriftlichen Bewerbungen mit einem ausführlichen Motivationsschreiben und der Beifügung aussagefähiger Unterlagen waren bis zum 22.10.2015, 16 Uhr in einem verschlossenen Umschlag beim Amt Britz-Chorin-Oderberg einzureichen. Bis die Bewerber, die in die engere Wahl kommen, sich dem Amtsausschuss öffentlich vorstellen, handelt es sich um eine Personalangelegenheit – und diese ist nichtöffentlich.
Gemäß dem Rundschreiben zur Wahl und Ernennung von Landräten, Beigeordneten und Amtsdirektoren vom 20. April 2009 haben die Bewerber einen Rechtsanspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Ernennungs- oder Beförderungsbegehren. Rechtsverstöße im Zuge des Bewerbungsverfahrens machen dieses fehlerhaft und damit angreifbar. Aus diesem Grunde wird empfohlen, die eingehenden Bewerbungen anhand der Kriterien des in der Stellenausschreibung formulierten Anforderungsprofils vor zu prüfen. Die sogenannte Bestenauslese erfolgt nach Maßgabe des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Bewerber, welcher am besten für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist, letztendlich zum/r Amtsdirektor/in ernannt wird. Da mehrere Bewerber, dem in der Stellenausschreibung formulierten Anforderungsprofil entsprechen, werden für die Bestenauslese folgende Kriterien herangezogen: 1.Grundvoraussetzung: Befähigung mindestens zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine den vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikation (Wichtung 1) 2.ausreichende Erfahrung/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung in Ansatz gebracht (Wichtung 1) 3.für die Bestenauslese wird die Erfahrungsbreite für Personalangelegenheiten, für Finanzangelegenheiten, für die Ordnungsverwaltung und für die Bauverwaltung bewertet (Wichtung je 0,25) 4.Führungsposition/ für die Bestenauslese werden mindestens 5 Jahre in einer Führungsposition als langjährig erachtet (Wichtung 1) Es wird darauf hingewiesen, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei gleicher Eignung besonders zu berücksichtigen sind. Sie sind zum Bewerbergespräch zu laden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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