Vorlage - CH-081/2015
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt das Ingenieurbüro für Bauplanung Eberswalde GmbH mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung für die Umnutzung des Objektes Ärmel 14 in Senftenhütte zu einer Bürgerbegegnungsstätte zu beauftragen.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin des bebauten Grundstückes Ärmel 14 im Ortsteil Senftenhütte, das durch den Ortsbürgermeister, den Keramikverein Senftenhütte e.V., den Kultur- und Bildungsverein sowie ein Shiatsu-Studio genutzt wird. Die Gemeinde Chorin hatte sich entschieden, dieses Gebäude langfristig an die beiden vorgenannten Vereine zu verpachten. Auf eine Anfrage an die Untere Bauaufsichtsbehörde, ob es ihrerseits Hinweise gibt, teilte diese mit, dass das Gebäude Ärmel 14 bauordnungsrechtlich als Verkaufsstelle ausgewiesen ist und die derzeitige Nutzung einen bauordnungsrechtlich rechtswidrigen Zustand darstellt. Daraufhin wurden die bestehenden Mietverträge ordentlich gekündigt und die Genehmigungen für die Veranstaltungen des Kultur- und Bildungsvereins widerrufen.
Um die Nutzung des gemeindeeigenen Hauses in Senftenhütte durch die Gemeinde und die Vereine auf eine sichere bauordnungsrechtliche Grundlage zu stellen und damit den Vereinen die weitere ehrenamtliche Tätigkeit zu ermöglichen, ist die Beantragung einer Baugenehmigung zur Umnutzung erforderlich. Die Kosten für die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen werden vom Planungsbüro IBE ermittelt und waren im Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht bekannt.
Mit Entscheidung der Gemeinde für die Antragstellung und damit der Einleitung eines geordneten baurechtlichen Verfahrens wird durch die Amtsverwaltung die Rücknahme der ausgesprochenen Kündigungen erfolgen und dem Kultur- und Bildungsverein die Durchführung der geplanten Veranstaltungen, wenn auch mit Einschränkungen, gestattet. Das Ziel der Verpachtung des Hauses Ärmel 14 an den Keramikverein und den Kultur- und Bildungsverein kann somit umgesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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