Vorlage - CH-081/2015

 
 
Betreff: Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des kommunalen Grundstückes "Ärmel 14" im OT Senftenhütte
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Chorin Vorberatung
10.11.2015 
Haupt- und Finanzausschusses, Entwicklungsausschusses Chorin ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.11.2015 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt das Ingenieurbüro für Bauplanung Eberswalde GmbH mit der Erstellung einer Genehmigungs- und Ausführungsplanung für die Umnutzung des Objektes Ärmel 14 in Senftenhütte zu einer Bürgerbegegnungsstätte zu beauftragen.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin ist Eigentümerin des bebauten Grundstückes Ärmel 14 im Ortsteil Senftenhütte, das durch den Ortsbürgermeister, den Keramikverein Senftenhütte e.V., den Kultur- und Bildungsverein sowie ein Shiatsu-Studio genutzt wird. Die Gemeinde Chorin hatte sich entschieden, dieses Gebäude langfristig an die beiden vorgenannten Vereine zu verpachten. Auf eine Anfrage an die Untere Bauaufsichtsbehörde, ob es ihrerseits Hinweise gibt, teilte diese mit, dass das Gebäude Ärmel 14 bauordnungsrechtlich als Verkaufsstelle ausgewiesen ist und die derzeitige Nutzung einen bauordnungsrechtlich rechtswidrigen Zustand darstellt. Daraufhin wurden die bestehenden Mietverträge ordentlich gekündigt und die Genehmigungen für die Veranstaltungen des Kultur- und Bildungsvereins widerrufen.

 

Um die Nutzung des gemeindeeigenen Hauses in Senftenhütte durch die Gemeinde und die Vereine auf eine sichere bauordnungsrechtliche Grundlage zu stellen und damit den Vereinen die weitere ehrenamtliche Tätigkeit zu ermöglichen, ist die Beantragung einer Baugenehmigung zur Umnutzung erforderlich.

Die Kosten für die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen werden vom Planungsbüro IBE ermittelt und waren im Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage noch nicht bekannt.

 

Mit Entscheidung der Gemeinde für die Antragstellung und damit der Einleitung eines geordneten baurechtlichen Verfahrens wird durch die Amtsverwaltung die Rücknahme der ausgesprochenen Kündigungen erfolgen und dem Kultur- und Bildungsverein die Durchführung der geplanten Veranstaltungen, wenn auch mit Einschränkungen, gestattet. Das Ziel der Verpachtung des Hauses Ärmel 14  an den Keramikverein und den Kultur- und Bildungsverein kann somit umgesetzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

5.340,00 EUR

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Jörg Schellhase

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen