Vorlage - CH-083/2015

 
 
Betreff: Sanierung des Dorfteiches im OT Golzow - Vergabe von Bauleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Jörg Schellhase
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
26.11.2015 
Gemeindevertretung Chorin an Verwaltung zurück verwiesen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
17.12.2015 
Gemeindevertretung Chorin    

1. Die Gemeindevertretung beschließt, unter der Voraussetzung/mit Vorbehalt, dass bis zum

14.01.2016:

- die Sanierungsmaßnahme mit der ursprünglich beabsichtigten Technologie aus der

  Vorplanung nicht durchgeführt werden kann und

- nicht die Zustimmung der Bewilligungsbehörde auf Verlängerung der

  Finanzierungszusicherung bis Ende 2016 vorliegt,

die Sanierung des Dorfteiches in Golzow auf Grundlage der angezeigten Kostenerhöhung ausführen zu lassen und den voraussichtlichen Mehr­bedarf für den Eigenanteil in Höhe von ca. 80.000,00 € zur Verfügung zu stellen und in den Haushalt 2016 einzustellen.

 

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt, unter der Voraussetzung/mit Vorbehalt, dass bis zum

14.01.2016:

- die Sanierungsmaßnahme mit der ursprünglich beabsichtigten Technologie aus der

  Vorplanung nicht durchgeführt werden kann

- nicht die Zustimmung der Bewilligungsbehörde auf Verlängerung der

  Finanzierungszusicherung bis Ende 2016 vorliegt,

auf Grundlage der Angebotsprüfung und des Vergabe­vorschlages die Ausführung der Sanierungsarbeiten von der Firma:

 

Andre´Rouvel - Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH, Eberswalde

Britzer Straße 52

16225 Eberswalde

 

Mit Beachtung des o.g. Vorbehaltes gemäß § 16 VOB/A mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ausführen zu lassen.

 

 

 

 

3.1 Die Amtsverwaltung wird ermächtigt, das vorliegende Angebot der Andre Rouvel-Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH in Höhe von 160.230,94 € zu beauftragen

oder:

3.2 die Ausschreibung aufheben zu lassen.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.03.2015 der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wurde den Förderanträgen der Gemeinde Chorin auf Gewährung von Zuwendungen für die Sanierung des Dorfteiches in Golzow zugestimmt und eine vorläufige Zuwendung in Höhe von  90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bestätigt.

 

Auf Grundlage des Förderantrages, Antragstellung vom 28.11.2014 wurden vorläufig Zuwendungen in Höhe von 126.832,38 € (Höchstbetrag) ermittelt. Eine abschließende Festlegung der Förderhöhe erfolgt erst nach Vorliegen der Auftragsvergabe.

 

Im Ergebnis der Planungsanpassungen (bis zur Ausführungsplanung), Auflagen aus den Genehmigungen und den zu erwartenden Baukosten auf Grundlage der erfolgten Ausschreibung werden Gesamtkosten für die Planung und Ausführung in Höhe von 220.425,00 € ausgewiesen.

 

Laut Mitteilung der Bewilligungsstelle (ILB) ist eine Nachfinanzierung bei einer noch nicht begonnenen/beauftragten Maßnahme auf Grund der Haushaltssituation problematisch und musste seitens der ILB abgelehnt werden. Der erforderliche Mehrbedarf wurde ebenfalls gegenüber der Förderstelle, dem MLUL des Landes angemeldet. Eine Antwort steht noch aus.

 

Die Gesamtkosten und Ausgaben alt / neu stellen sich deshalb wie folgt dar:

gemäß Beantragung (alt):gemäß Planungsanpassung (neu):

Gesamtkosten:140.924,87 € Gesamtkosten:220.425,00 €

Zuwendungen:126.832,38 € Zuwendungen:126.832,38 €

Eigenanteil:  14.092,49 €Eigenanteil:  93.592,62 €

 

Das entspricht einem Mehrbedarf in Höhe von: 93.592,62 € - 14.092,49 € = 79.500,13 €.

Die Bereitstellung eines höheren Eigenanteils würde somit einer Zuwendung in Höhe von ca. 60 % statt der erwarteten 90 % entsprechen. 

 

Die erforderlichen Mehraufwendungen wurden vom Planungsbüro in der Sitzung des HFA+EA am 10.11.15 erläutert und begründet (siehe dazu Präzisierung Anlage 1). Die Umsetzung der Maßnahme wäre nach derzeitigem Genehmigungsstand nur mit einem erhöhten Kosten- und Finanzierungsaufwand zu Lasten der Gemeinde möglich. Für den Haushalt 2016 müssten somit zusätzliche Mittel in Höhe von 80.000,00 € eingeplant werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderrichtlinie zum 31.12.2015 ausläuft. Seitens des MLUL des Landes ist eine neue Richtlinie 2016 geplant. Ob eine Neuaufnahme der Sanierungsmaßnahme nach der neuen Richtlinie erfolgen kann, ist offen. Dabei ist zu beachten, dass eine Neubeantragung erfolgen und das gesamte Verfahren wiederholt werden muss. Damit verbunden, muss ein großer Teil bereits ausgegebener finanzieller Mittel wiederholt in Ansatz gebracht und in den Haushalt eingestellt werden. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass sich der erforderliche Finanzierungsanteil der Gemeinde auf Grund des erneuten Verfahrensweges gegenüber der Erstbeantragung erhöhen wird.

 

Auf Grundlage der Bestimmungen des Bewilligungsverfahrens wurden die erforderlichen Bauleistungen für die Sanierungsarbeiten gemäß VOB/A beschränkt ausgeschrieben.

 

Durch das beauftragte Planungsbüro Dr. Marx Ingenieure GmbH wurde das Ausschreibungsverfahren durchgeführt und die fachliche rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung, Wertung der eingegangenen Angebote und die Vergabeempfehlung vorgenommen. 

 

Es wurden 7 geeignete und leistungsstarke Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, von denen 5 Anbieter an der Ausschreibung teilgenommen und ein Angebot abgegeben haben:

 

- Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Berlin

- IWT GmbH, Frankfurt / Oder

- Eggers Umwelttechnik GmbH

- A. Rouvel-Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH, Eberswalde

- M & N Tief- und Landschaftsbau GmbH, Parsteinsee OT Lüdersdorf

 

Zwei Bieter gaben ein Nebenangebot ab, welche in der Auswertung berücksichtigt wurden

 

Die Rangfolge nach geprüfter Angebotsendsumme brutto mit Berücksichtigung der Neben­angebote stellt sich wie folgt dar:

 

Firma

Wertungssumme (brutto)

 

 

A. Rouvel-Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH, Eberswalde

   160.230,94 €

2

   169.155,94 €

3

   190.217,51 €

4

   220.161,90 €

5

   258.437,71 €

6

   374.339,24 €

7

   392.619,34 €

 

 

 

Nach Prüfung ist festzustellen, dass die eingereichten Angebote und Nebenangebote gemäß VOB/A gültig sind und kein Ausschlusskriterium nach § 16 VOB/A vorliegt. Die Angebote und Nebenangebote wurden rechnerisch und fachlich geprüft und entsprechend gewertet. Die Angebote und Nebenangebote sind auskömmlich und vollständig kalkuliert. Nach erfolgter Prüfung wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Nebenangebot der Firma A. Rouvel-Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH aus Eberswalde zu erteilen. Unter Berücksichtigung des Prüfergebnisses ist das Angebot der Firma A. Rouvel-Tiefbau, Erd- und Baurecycling GmbH das wirtschaftlichste Angebot.

 

Derzeit wird amtsseitig versucht, zusätzliche – nicht im Gemeindeeigentum befindliche Flächen für die erforderlichen und bisher versagten Spülflächen zu akquirieren um im Ergebnis auf die ursprünglich beabsichtigte Technologie aus der Vorplanung ausweichen/zurückkehren zu können, was zu einer Reduzierung der Mehrkosten führen kann.

Damit eine Durchführung der Sanierungsmaßnahme wie vorgesehen 2016 umgesetzt werden kann, ist ein Baubeginn spätestens am 15.01.2016 notwendig. Grund dafür sind die strengen naturschutzrechtlichen Auflagen zum Durchführungszeitraum. Sollte bis zum 14.01.2016 der Zuschlag wegen einer nicht gesicherten Finanzierung nicht erteilt werden können, muss die Ausschreibung aufgehoben werden.

Dabei ist zu beachten, dass dann für eine eintretende erhebliche Verzögerung der Sanierungsmaßnahme die noch nicht vorliegende Zustimmung auf Verlängerung der Finanzierungszusicherung bis Ende 2016 auf Grundlage der nur bis zum 31.12.2015 geltenden Richtlinie vorliegen muss. Die Maßnahme ist sonst schon aus diesem Grund nicht gesichert.

Nur unter der Voraussetzung, dass bis spätestens zum 14.01.2016 die Verfügbarkeit der erforderlichen zusätzlichen Spülflächen gesichert ist und die Zustimmung der Bewilligungsbehörde auf Verlängerung der Finanzierungszusicherung bis Ende 2016 vorliegt, ist die Weiterverfolgung der Sanierungsmaßnahme mit der ursprünglich beabsichtigten Technologie und die Aufhebung der Ausschreibung sinnvoll und durchführbar.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 80.000,-

5520201-30601-5221060

2016

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Eigenanteil aus investiven Schlüsselzuweisungen 2016 in Höhe von 86.320,- €

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Katrin Voigt

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Astrid Gohlke

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

amt. Amtsdirektorin

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen