Vorlage - CH-011/2014

 
 
Betreff: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Nr. 01/12-C OT Sandkrug "Revitalisierung Ragöser Mühle"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Katrin Voigt
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Vorberatung
27.02.2014 
Gemeindevertretung Chorin    
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1_vBP-Nr. 01_12-C__Abgrenzung Plangebiet
Anlage 2_vBP-Nr. 01_12-C__Abgrenzung Plangebiet_Änderung
Anlage 3 FNP_Planausschnitt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhaben­bezo­ge­nen Bebauungsplanes-Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ gemäß § 12 BauGB. 

 

Vorhabenträger ist Frau Ilona Glawion, Karl-Bach-Str. 21 aus 16225 Eberswalde.

 

Es erfolgt eine frühzeitige Beteiligung, Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 in Form einer Offenlage über den Zeitraum von einem Monat gemäß § 3 Abs. 2. Die Offenlage ist im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg öffentlich entsprechend bekannt zu machen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 entsprechend zu unterrichten und zu beteiligen.

 

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies soll gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen werden

 


Für das entsprechend Anlage 1 und 2 dargestellte und gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstücke  199/9, 199/16 (teilweise), 202/4 (teilweise), 366, 367, 368, 369, 370 (teilweise) und  372 soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBP) mit der Bezeichnung: vorhabenbezogener Bebauungsplan-Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ aufgestellt werden.

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Nr. 01/12-C OT Sandkrug „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Sanierung des vorhandenen baulichen Bestandes sowie kleinteilige Ergänzungen/Erweiterung im Bereich der Ragöser Mühle und auf dem angrenzenden Gelände des ehemaligen Kinderferienlagers für eine zukünftige touristische Nutzung geschaffen werden. Das Plangebiet liegt im Ortsteil Sandkrug, nordwestlich der L 200 und östlich dem Ragöser Fließ.

 

Die Planung wird gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Im rechtskräftigen Gemeinsamen Flächennutzungsplan Amt Britz-Chorin, Teilplan Gemeinde Chorin ist die zu überplanende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, siehe Anlage 3. Eine erforderliche Änderung des FNP wird im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 erfolgt parallel mit der Beteiligung zur Änderung des FNP in Form einer Offenlage. Ort und Dauer der Offenlage werden im Amtsblatt für das Amt Britz-Chorin-Oderberg bekannt gegeben. Es erfolgt ebenfalls eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 ortsüblich bekannt zu machen.

 

Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dies wird gemäß § 12 Abs. 1 in einem Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und dem Vorhabenträger detailliert festgeschrieben und vor dem Satzungsbeschluss beschlossen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Ziel des Vorhabenträges, Frau Ilona Glawion, Karl-Bach-Str. 21, 16225 Eberswalde ist es, das unter Denkmalschutz stehende Areal und Ensemble der ehemaligen Ragöser Mühle einer zeitgemäßen Nutzung zuzuführen und einen touristischen Anziehungspunkt zu schaffen. Die Revitalisierung der Ragöser Mühle soll zu einer Ortsbildverbesserung beitragen und der wachsenden Nachfrage nach touristischen Anlaufpunkten in der Region entsprechen.

 

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 22.05.2012 einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Katrin Voigt

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_vBP-Nr. 01_12-C__Abgrenzung Plangebiet (311 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_vBP-Nr. 01_12-C__Abgrenzung Plangebiet_Änderung (501 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 FNP_Planausschnitt (1914 KB)